Totalrevidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Die Spezialkommission unterstützt den Beitritt

(KR/i) Die Spezialkommission für die Vorbereitung des Beitritts des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat René Baggenstos, beantragt dem Kantonsrat, dem Beitritt zuzustimmen.

Modernisierung und Harmonisierung

Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das vom Bundesparlament im Juni 2019 verabschiedet worden und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die Revision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Seine bisherigen Ziele – wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter, Förderung des Wettbewerbs sowie Transparenz der Verfahren – werden beibehalten. Zusätzlich verfolgt die Revision aber bestimmte politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb.

Integration der Preisniveauklausel

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite die Aufnahme des Zuschlagskriteriums „Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird“ gefordert. Dasselbe verlangt auch die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion M 10/20. Zur Preisniveauklausel bzw. zum entsprechenden Zuschlagskriterium ergeben sich verschiedene Vorbehalte und Herausforderungen. Diese lassen sich indes noch nicht abschliessend beurteilen, da in der Praxis bis anhin keine Erfahrungen aus der konkreten Anwendung der Preisniveauklausel bestehen. Der Leiter des Kompetenzzentrums Beschaffungswesen des Bundes, der eigens für die Kommissionssitzung in den Kanton Schwyz reiste, bestätigte die fehlenden Erfahrungen auch auf Bundesstufe, obwohl das BöB bereits seit 1. Januar 2021 in Kraft ist, und erläuterte kompetent die Herausforderungen bei der Anwendung dieses Kriteriums. Die Kommission ist dennoch grossmehrheitlich der Ansicht, dass eine gesetzliche Statuierung der Preisniveauklausel im kantonalen (Ausführungs-)Recht angezeigt ist, dies mit dem Ziel, die einheimische Wirtschaft im Preiswettbewerb mit dem Ausland zu stärken.

Weitere Anpassungen gefordert

Im Rahmen der Öffnung der Angebote ist jeweils ein Protokoll zu erstellen. Mit der neuen Gesetzgebung wird den Anbietern spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht gewährt. Eine Kommissionsmehrheit fordert eine zusätzliche Bestimmung, wonach den Anbietern unmittelbar nach der Offertöffnung auf Verlangen Einsicht in das Protokoll zu gewähren ist.

Weitere Anträge aus der Kommission nahmen Bezug auf die Höhe bestimmter Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Binnenbereich sowie ein mögliches Monitoring zur Nachhaltigkeit der öffentlichen Beschaffungen. Diese Anträge wurden von der Kommissionsmehrheit jedoch abgelehnt.

Insgesamt empfiehlt die vorberatende Spezialkommission dem Kantonsrat, dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zuzustimmen.

Kantonsrat

Die vorberatende Spezialkommission