Teilrevision Pensionskassengesetz – Neuer Vorsorgeplan 2023 für eine stabile Zukunft

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Aufgrund anhaltend niedriger Zinsen und der steigenden Lebenserwartung nimmt der finanzielle Druck auf Vorsorgeeinrichtungen zu. Um die finanzielle Stabilität der Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) zu erhalten und die systemfremde Umverteilung einzudämmen, hat der Regierungsrat Bericht und Vorlage zum Erlass eines revidierten Pensionskassengesetzes (PKG) zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung zahlt die PKS Altersrenten über immer längere Zeit aus und erwartet gleichzeitig auf den Finanzmärkten aufgrund der tiefen Zinsen geringere Erträge. Diese Entwicklung führt zu systemfremden Umverteilungen der Anlageerträge von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden und droht die finanzielle Stabilität der PKS in Schieflage zu bringen. Um das finanzielle Gleichgewicht der PKS rechtzeitig und langfristig zu stabilisieren und die Umverteilung einzudämmen, haben der Verwaltungsrat der PKS und der Regierungsrat eine Teilrevision des PKG erarbeitet.

Faire Lösung für alle Beteiligten
Ohne zusätzliche Mittel oder geringere Leistungen lässt sich die PKS nicht langfristig stabilisieren. Im Rahmen der vorgesehenen Lösung tragen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Pensionskasse ihren Teil zur Lösung bei. Die zentralen Elemente der Revision sind:

  • Reduktion des Umwandlungssatzes im Alter 65 von 6% auf 5% in kleinen Schritten von Januar 2023 bis Dezember 2027
  • Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge um maximal 2%
  • Erhöhung der ordentlichen Beiträge der Arbeitnehmer um 0.5% bis Alter 44 und um 0.75% ab Alter 45

Des Weiteren kann die PKS bestehende Rückstellungen auflösen und die erwarteten Leistungsreduktionen der Versicherten im Umfang von rund 57 Mio. Franken mildern. Die individuell erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 können so bei maximal 9% limitiert werden. Die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge bedingt eine Teilrevision des PKG und damit die Zustimmung des Kantonsrates.

Sparguthaben und laufende Renten bleiben unverändert
Die vorgesehenen Änderungen betreffen die Auszahlung der neuen Altersrenten der Versicherten ab Januar 2023. Die bisherigen Sparguthaben bleiben vollständig erhalten. Auch die bereits laufenden Rentenleistungen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.

Ergebnisse der Vernehmlassung
Vom 8. Juli bis zum 22. Oktober 2021 konnten sich die politischen Parteien, die Bezirks- und Gemeinderäte sowie weitere bei der Pensionskasse angeschlossenen Arbeitgeber und Organisationen zum Vernehmlassungsentwurf äussern. Eingegangen sind insgesamt 39 Vernehmlassungsantworten. Der Handlungsbedarf und der Lösungsvorschlag wurden von der überwiegenden Mehrheit anerkannt und bestätigt. Auch die Verlängerung der Spardauer von neu Alter 20 bis neu maximal Alter 70, wobei das Pensionsalter weiterhin mit 65 erreicht wird, waren unbestritten. Begrüsst wurde zudem die Einführung von wählbaren, zusätzlichen Sparplänen für die Versicherten.

Kontrovers zum Entwurf des Regierungsrates wurden lediglich die Höhe der Arbeitgeberbeiträge sowie die Limitierung der erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde eine Einmaleinlage von 150 Mio. Franken gefordert. Der Regierungsrat hat die aus der Vernehmlassung hervorgegangenen Forderungen analysiert und beurteilt. Um den austarierten Lösungsvorschlag nicht einseitig zu belasten wird inhaltlich weitgehend an der Vernehmlassungsvorlage festgehalten. Bezüglich der Beiträge der Arbeitgeber soll jedoch eine Flexibilisierung erfolgen. Die Forderung nach einer Einmaleinlage von 150 Mio. Franken durch den Kanton wird abgelehnt. Die Einbussen der Versicherten werden bereits mit rund 57 Mio. Franken gemildert. Zudem würden von einer solchen Einlage alle aktiven Versicherten der PKS finanziell profitieren, auch wenn die Angestellten des Kantons nur etwa 30% des Bestandes ausmachen. Der Regierungsrat beurteilt die vorliegende Lösung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer als fair.

Das neue Pensionskassengesetz soll – vorbehältlich der Zustimmung des Kantonsrats – auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:

Auskunft:

  • Regierungsrat Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Telefon 041 819 23 00
  • Martin Bieri, Pensionskasse des Kantons Schwyz, Kassenleiter, Telefon 058 800 26 50