Aktualisierung der Deponieplanung des Kantons Schwyz
Neue Standorte gesucht - Bedarf bis 2030 sicherstellen
(AfU/i) Das Umweltschutzgesetz und die eidgenössische Abfallverordnung verpflichten die Kantone, die Deponieplanung alle fünf Jahre zu überprüfen. Die letzte Überarbeitung der Deponieplanung des Kantons Schwyz fand 2017 statt. Ziel der Deponieplanung ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit von anfallenden Mengen an unverschmutztem Aushub sowie weiterer deponierbarer Abfälle. Aufgrund ökologischer, ökonomischer und raumplanerischer Aspekte werden die geeignetsten Standorte ausgewählt und in den Richtplan aufgenommen.
Entsorgung von unverschmutztem Aushub und Abfällen
In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass Abfälle vermieden, verwertet oder umweltverträglich entsorgt werden. Abfälle, die weder verwertet noch verbrannt werden können, müssen kontrolliert in Deponien abgelagert werden. Entscheidend für die Zulassung zur Deponierung sind die Zusammensetzung und der Gehalt an Schadstoffen der Abfälle. In der Schweiz gibt es fünf Deponietypen: Auf einer Deponie Typ A wird unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial abgelagert. Sie entspricht der ehemaligen Aushubdeponie. Eine Deponie Typ B (ehemals Inertstoffdeponie) dient der Ablagerung von mineralischen Abfällen (Bauschutt, Glas, Asphalt usw.). Auf den höherklassigen Deponietypen C, D und E werden restmetallhaltige, nicht brennbare und schwer lösliche Abfälle, Verbrennungsrückstände (Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlage) und asbesthaltige Abfälle entsorgt.
Im Kanton Schwyz werden derzeit nur Abfälle Typ A und Typ B abgelagert. Für die relativ geringen Mengen an Abfällen Typ C bis E wird bis heute im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit die Ablagerung in den Nachbarkantonen sichergestellt.
Deponiebedarf
In der Deponieplanung 2017 wurde ein grosser Bedarf für die Bereitstellung möglicher Deponiestandorte des Typs A, also für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial erkannt. Folglich wurden neue Standorte im Richtplan festgesetzt, sodass der Bedarf an Deponieraum bis 2030 sichergestellt werden kann. Sofern die Projekte auch umgesetzt werden können, wird die Reserve als ausreichend beurteilt. Um Deponieprojekte einfacher zu realisieren, soll das kantonale Planungs- und Baugesetz dahingehend angepasst werden, dass Deponien neu über kantonale Nutzungszonen bewilligt werden können und eine temporäre Umzonung entfällt. Für die Ablagerung mineralischer Abfälle besteht im äusseren Kantonsteil ein grosser Bedarf an Deponieraum, weshalb in den vergangenen Jahren erhebliche Mengen an Material Typ B ausserkantonal abgelagert werden mussten.
Planungsziel
Mit der Deponieplanung sollen mögliche Deponiestandorte gesucht und beurteilt werden. Damit soll das notwendige regionale Ablagerungsvolumen für die auf Deponien Typ A und B zugelassenen Abfälle für die nächsten 20 Jahre sichergestellt werden. Um die Auswirkungen von zukünftigen Deponien für Mensch und Umwelt gering zu halten, werden mit Hilfe von Ausschluss- und Konfliktkriterien unter Berücksichtigung ökologischer, raumplanerischer und ökonomischer Aspekte nur die geeignetsten Standorte ausgewählt. So werden beispielsweise Standorte im Bereich von Grundwasserschutzzonen, Moorlandschaften und Denkmalschutzobjekten nicht in Betracht gezogen. Erstmals sollen auch mögliche Standorte für Deponien des Typs C bis E aufgrund von geotechnischen und geologischen Randbedingungen evaluiert werden.
Standortvorschläge
Für die Identifikation möglicher Standorte werden alle Gemeinden und Bezirke des Kantons Schwyz sowie mögliche Betreiber dieser Deponien dazu eingeladen, dem Amt für Umwelt und Energie Standorte vorzuschlagen. Gerne nimmt das Amt für Umwelt und Energie auch Vorschläge aus der Bevölkerung für solche möglichen Standorte entgegen. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge bis spätestens am 31. Mai 2022 elektronisch an kilian.aregger@sz.ch oder schriftlich an die Postadresse «Amt für Umwelt und Energie, Postfach 2162, 6431 Schwyz».
Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen zu Deponien und zur kantonalen Deponieplanung sind unter www.sz.ch/afu verfügbar.
Umweltdepartement
Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 - 11.30 Uhr)