Vergabestellen sind fit für das neue Beschaffungsrecht

Schwyz tritt der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) bei

(BD/i) Die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) tritt im Kanton Schwyz am 1. September 2022 in Kraft. Mit der neuen IVöB wird das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz weitgehend vereinheitlicht und der Qualitätswettbewerb gestärkt. Schulungen des Verbands Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb) in Zusammenarbeit mit dem Kanton bereiten die Vergabestellen auf die Änderungen vor.

Das öffentliche Beschaffungsrecht in der Schweiz basiert auf internationalen Verträgen, die vom Bund und den Kantonen separat umgesetzt werden. Mit der Revision der IVöB wird eine weitere Vereinheitlichung der Beschaffungsordnungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erreicht. Ferner soll das revidierte Recht den Wettbewerb verstärken, die Qualität fördern und die Transparenz erhöhen. Auch erhält die Nachhaltigkeit in ihren wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Dimensionen verstärktes Gewicht. Nicht mehr das wirtschaftlich günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

Inkrafttreten am 1. September 2022

Der Kantonsrat hat am 16. Februar 2022 dem Beitritt zur revidierten IVöB zugestimmt. Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten nun auf den 1. September 2022 festgelegt. Die revidierte IVöB hält am Bewährten fest, soll aber den administrativen Aufwand für die Anbieter und die Vergabestellen verringern, indem namentlich Publikationen nur noch auf der elektronischen Vergabeplattform simap.ch erfolgen. Die Publikation im Amtsblatt fällt weg, was den Vorteil hat, dass nunmehr an jedem Wochentag Ausschreibungen publiziert werden können und nicht nur jeweils am Freitag.

Übergangsrechtliche Fragen

Bis zum Inkrafttreten der revidierten IVöB am 1. September 2022 können sich übergangsrechtliche Fragen für bereits laufende oder kurz bevorstehende Beschaffungsverfahren stellen. Die rechtlichen Bestimmungen und entsprechende Erläuterungen sind unter www.sz.ch/beschaffungen zu finden.

Schulungen zum neuen Recht

Zusammen mit dem Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (www.vszgb.ch) hat der Kanton an mehreren halbtägigen Schulungen über die Neuerungen, aber auch die bewährten Regelungen informiert und die Vergabestellen für die neue IVöB fit gemacht. An einigen Schulungsterminen sind noch Plätze frei (www.vszgb.ch).

Baudepartement

Auskunft:       RA lic. iur. Norbert Mettler, Departementssekretär, Telefon 041 819 25 01