Teilrevision Gesundheitsgesetz
Anpassung der Regelung der Ersatzabgabe im Notfalldienst
(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Anpassung der Regelung der Ersatzabgabe im Notfalldienst. Er erledigt damit ein erheblich erklärtes Postulat.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Hauptanliegen der vorliegenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ist eine Flexibilisierung der Höhe der Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst. Neu soll die Höhe der Ersatzabgabe besser dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Dazu soll dem Regierungsrat die Kompetenz zur Herabsetzung oder Anhebung der Ersatzabgabe auf Antrag bzw. von Amtes wegen nach Anhörung der zuständigen Organisation für den Notfalldienst übertragen werden. Mit dieser Anpassung wird das Anliegen der als Postulat erheblich erklärten Motion M 13/19 «Für eine notwendige Anpassung der Ersatzabgabe im ärztlichen Notfalldienst» erfüllt. Zudem soll die Regelung bezüglich der individuellen Reduktion der Ersatzabgabe bei jährlichen Einkommen unter Fr. 100 000.-- auf Gesuch der zur Ersatzabgabe verpflichteten Person differenzierter und damit gerechter ausfallen. Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2024 vorgesehen.
Staatskanzlei
Information
Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat
Auskunft: Departement des Innern, Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, Donnerstag, 29. September 2022, 10 bis 12 Uhr