Teilrevision Volksschulgesetz, Musikschul-Initiative
Die Kommission unterstützt die Teilrevision des Volksschulgesetzes und die Musikschul-Initiative
(KR/i) Die vorberatende kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur (BKK) behandelte an der letzten Sitzung die Teilrevision des Volksschulgesetzes und die Musikschul-Initiative. Das Eintreten auf die beiden Vorlagen war unbestritten. In der Detailberatung wurden diverse Punkte des Volksschulgesetzes intensiv diskutiert.
Das aktuell geltende Volksschulgesetz ist seit dem 1. August 2006 in Kraft. In dieser Zeit hat sich die Schullandschaft weiterentwickelt. Neben verschiedenen Anpassungen von gesetzlichen Bestimmungen wurden bei der aktuellen Revision auch die Aufgaben- und Kompetenzregeln angepasst. Eingeflossen sind Erfahrungen aus der geleiteten Volksschule (Gelvos) der letzten Jahre. Operative Aufgaben werden vom Schulrat zur Schulleitung verschoben, damit sich der Schulrat auf die strategischen Aufgaben konzentrieren kann. Gemäss Kommission soll die Schulleitung keine pädagogische Ausbildung vorweisen müssen. Damit soll den Schulträgern entgegengekommen werden, wenn sie keine Schulleitungspersonen mit Lehrdiplom finden.
Die neuen Begriffe (Zyklus 1-3) aus dem geltenden Lehrplan sollen gemäss Kommission im Gesetz abgebildet werden. Weiterhin soll auch das 1. Kindergartenjahr freiwillig sein, die Schulpflicht beginnt mit dem zweiten Kindergartenjahr. Der Stichtag für den obligatorischen Eintritt in das zweite Kindergartenjahr wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Kantonsrat verschoben.
Unbestritten war, dass der Schulort für die Schulpflicht genauer geregelt wird. Wenn sich ein Kind während den Schultagen mehrheitlich ausserhalb seines Wohnsitzes aufhält, ist die Schule an diesem Ort zu besuchen. Der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Datenbearbeitung in der Volksschule wurde zugestimmt.
Die Kommission befürwortet im Weiteren, dass die Bezirke bezüglich Schulmodell der Sekundarstufe I einen grösseren Spielraum erhalten. Es werden neben den bisherigen beiden Modellen weitere möglich sein. Die Kommission stimmt auch der Verankerung der bereits bestehenden Talentklassen im Gesetz zu. Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen ist damit für die Bezirke möglich. Anträge um Erweiterung der Blockzeiten auf den Nachmittag wie auch die verpflichtende Einführung des Schulsozialdienstes lehnte die Kommission ab. Das Gesetz wurde schliesslich mit einigen kleinere Anpassungen gutgeheissen. Die Behandlung der Teilrevision Volksschulgesetz ist im Kantonsrat auf die Novembersession vorgesehen.
Die Musikschul-Initiative vom 30. Juni 2021, die in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht wurde und die die Umsetzung der nationalen Musikschulinitiative sowie ein gutes Musikschulangebot für alle Kinder und Jugendliche und einheitliche Anstellungsbedingungen für Musikschullehrpersonen fordert, hat der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Annahme empfohlen. Die BKK befürwortet die Vorlage, die Initiative soll für gültig erklärt und angenommen werden. Der Kanton Schwyz soll eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen.
Kantonsrat
Kommission für Bildung und Kultur
Auskunft: Kantonsrätin Marlene Müller-Diethelm, Präsidentin der Kommission für Bildung und Kultur, Tel. 079 207 29 80