Das Gebäudeprogramm zeigt grosse Wirkung
Anpassung bei der Förderung der Impulsberatung des Programms «erneuerbar heizen»
(AfU/i) Seit 2021 stehen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Unterstützung von Gebäudemodernisierungen und den Ersatz von öl-, erdgas- oder elektrisch betriebenen Heizungen als in den Vorjahren zur Verfügung. Von den jährlich bereitgestellten 9.5 Mio. Franken wurden bis Oktober Gesuche im Umfang von über 6.5 Mio. Franken eingereicht. Die Nachfrage ist gross, das Geld ist aber noch nicht ausgeschöpft.
Das Gebäudeprogramm zeigt grosse Wirkung. Bis Mitte Oktober wurden mit über 700 Gesuchen Förderbeiträge in der Höhe von mehr als 6.5 Mio. Franken zugesichert. Jedes einzelne Gesuch ist letztlich ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz, denn Gebäude sind in der Schweiz immer noch für einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund fördern Bund und Kanton Gebäudesanierungen und den Ersatz von fossilen Heizungen. Das Geld für die Beiträge des Bundes stammt dabei aus dem Topf der CO2-Abgaben auf fossile Brennstoffe.
Förderung Impulsberatungen des Programms «erneuerbar heizen» seit 1. April 2022 ausschliesslich durch den Bund
Seit dem 1. April 2022 werden Impulsberatungen ausschliesslich vom Bund gefördert und gehören zum nationalen Förderprogramm. Nähere Informationen dazu sind unter www.erneuerbarheizen.ch zu finden. Weiterhin durch das kantonale Förderprogramm beitragsberechtigt bleibt jedoch die Organisation der Weiterbildungs- und Grundkurse (IM05).
Was wird unterstützt?
Konkret werden Beiträge bezahlt an direkte Massnahmen wie
- Wärmedämmung;
- Holzfeuerungen;
- Wärmepumpen;
- Anschluss an ein Fernwärmenetz;
- Sonnenkollektoranlagen oder
- eine umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat.
sowie an indirekte Massnahmen wie
- Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus».
Umfassende Informationen zum kantonalen Förderprogramm sind unter www.sz.ch/förderprogramm zu finden. Die Förderbeiträge sind gut auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abgestimmt. Daher kann auch im Jahr 2022 auf eine Warteliste für Gesuche verzichtet werden. Des Weiteren sind bis dato keine Programmanpassungen für das Jahr 2023 vorgesehen.
Aufgrund von Wartungsarbeiten bleibt das Gesuchsportal vom 16. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 geschlossen. Während dieser Zeit können keine Gesuche eingereicht werden.
Umweltdepartement
Auskunft: Arthur Nauer, Abteilungsleiter Energie und Klima, Telefon 041 819 15 44 (erreichbar: 10.00 - 11.30 Uhr)