Regierungsrat genehmigt das Bauprojekt zur Schliessung der Ausbaulücke der H8

Wichtiger Projektfortschritt erzielt

(BD/i) Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die seit langem angestrebte Sanierung und den erforderlichen Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen der Dritten Altmatt Nord und Biberbrugg die notwendigen Anpassungen am kantonalen Nutzungsplan Moorlandschaft Rothenthurm erlassen und das Bauprojekt genehmigt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein bei diesem Grossprojekt erreicht.

Die Hauptstrasse Nr. 8 ist eine Durchgangsstrasse von gesamtschweizerischer Bedeutung und führt von St. Gallen über den Ricken, Rapperswil, Pfäffikon und Sattel bis nach Schwyz und weiter nach Ingenbohl. Insbesondere ist sie aber für den Kanton Schwyz selber von eminenter Wichtigkeit, indem sie die einzige leistungsfähige Verbindungsachse zwischen Inner- und Ausserschwyz sowie zur Erschliessung des mittleren Kantonsteils darstellt. Der Kantonsrat hat bereits 1969 das Generelle Ausbauprojekt dieser Kantonsstrasse genehmigt. Das erste Teilstück Kaltbach - Mettli, Gemeinde Schwyz, wurde in den Jahren 1973 bis 1976 ausgebaut. In den darauffolgenden Jahren erfolgte der Strassenausbau in mehreren Etappen. Als bisher letztes Teilstück wurde der Abschnitt Zweite Altmatt - Dritte Altmatt Süd in den Jahren 2006/07 realisiert. Die verbliebene Ausbaulücke Dritte Altmatt Nord - Höli – Biberbrugg (Gemeinden Rothenthurm, Feusisberg und Bezirk Einsiedeln) weist eine Länge von gut 3900 m auf und liegt zu wesentlichen Teilen innerhalb der Moorlandschaft Rothenthurm und weiterer Naturschutzobjekte. Daraus resultieren zahlreiche bauliche und rechtliche Herausforderungen, denen mit dem nun genehmigten Vorhaben aus Sicht des Regierungsrates aber sehr gut Rechnung getragen werden kann.

Das in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2010 öffentlich aufgelegte Projekt sieht vor, dass das Trassee ab der Dritten Altmatt Nord bis zur Höli in der Horizontalen im Bereich der heutigen Strasse verläuft. Rund 300 m vor dem bestehenden Bahnübergang (Höli 1) verlässt die projektierte Strasse das bestehende H8-Trassee und verläuft neu parallel zum SOB-Geleise. Etwa 250 m vor dem Anschluss an die bestehende Strasse in Biberbrugg überquert die neue Strasse auf der Gadenstatt-Brücke die Biber und die SOB-Geleise. Ab dieser Brücke wird auch ein neuer Direktanschluss für Bennau erstellt. Mit dieser Linienführung wird der Weiler Schwyzerbrugg inskünftig umfahren. Daneben ergeben sich auch Anpassungen am bestehenden System, etwa ab der Einmündung der Ratenstrasse zur bezirkseigenen Moosstrasse. Die neue Strasse wird zwei Fahrspuren mit einer Breite von je 3.25 m sowie beidseitig Radstreifen von mindestens 1.25 m aufweisen. Damit können inskünftig auch die Begegnungsfälle Lastwagen/Lastwagen bzw. Bus und Reisecar gesichert stattfinden.

Wesentlich ist, dass mit der neuen Strassenführung die Verkehrsträger Strasse und Bahn in der Landschaft gebündelt werden können, was nicht zuletzt dem Schutz der Moorlandschaft und der darin befindlichen Moorbiotope dienlich ist. Mit Bezug auf diese Schutzobjekte bringt das Vorhaben aus Sicht des Regierungsrates gegenüber dem heutigen Zustand insgesamt denn auch zahlreiche und sehr erhebliche Verbesserungen. Zu erwähnen sind insbesondere die Tatsachen, dass die vom Neubauprojekt betroffene Moorvegetation in 2.9-fachem Umfang kompensiert, die markante künstliche Aufschüttung in der Höli zum Verschwinden gebracht, die bestehende Strasse ab dem Bahnübergang (Höli 1) bis vor der Einmündung der Moosstrasse inklusive Damm vollständig zurückgebaut und der neue Strassenabschnitt inskünftig über ein Entwässerungssystem verfügen und nicht mehr wie die alte Strasse über die Schulter in die Landschaft und die Moore entwässert wird. Nebst den Umweltdefiziten können mit dem Projekt aber eben insbesondere auch die bestehenden Defizite bei der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie der Langsamverkehrsführung mit einer zeitgemässen Infrastruktur behoben werden.

Sowohl gegen die Teilrevisionen der Nutzungsplanung als auch das Bauprojekt selber waren zahlreiche Einsprachen eingegangen. Ein grosser Teil davon konnte im Rahmen von Verhandlungen sowie gestützt auf verschiedene Projektanpassungen erledigt werden. Letztlich musste der Regierungsrat noch über insgesamt zehn Einsprachen entscheiden, wovon sieben von Schutzorganisationen stammen. Der regierungsrätliche Entscheid über diese Einsprachen sowie der Erlass der Nutzungsplanteilrevisionen und die Projektgenehmigung sind noch nicht rechtskräftig.

Wie bei solchen Projekten üblich, werden als nächste Schritte nun noch zahlreiche Vorarbeiten, abschliessende Landerwerbsverhandlungen, die Ausführungsplanung sowie die erforderlichen öffentlichen Arbeitsausschreibungen vorzunehmen sein. Diese Prozesse dürften insgesamt gut zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Idealfall könnte dann etwa Mitte 2025 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden, und diese dürften gemäss aktueller Einschätzung insgesamt rund sieben Jahre in Anspruch nehmen. Dieser Zeitplan setzt indes voraus, dass der vorliegende Entscheid des Regierungsrates nicht mit Rechtsmitteln angefochten wird.

Für das neue, knapp vier Kilometer lange Strassenstück, das u.a. eine 325 m lange Brückenkonstruktion, aufwändige Fundationen sowie zahlreiche Nebenanlagen aufweist, wird mit Kosten von ca. 125 Mio. Franken gerechnet. Die entsprechende Ausgabenbewilligung soll dem Kantonsrat im Verlauf des kommenden Jahres vorgelegt werden.

Baudepartement

Übersichtsplan vom 29. November 2022

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Tel. 041 819 25 00