Zweiter Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht wird nicht weiterverfolgt
Der Regierungsrat und der Bezirksrat Küssnacht beschliessen Einstellung der Projektierungsarbeiten
(Stk/i) Im Hinblick auf die weitere Planung des zweiten Abschnitts der Südumfahrung Küssnacht wurde die ursprüngliche Kostenschätzung nochmals überprüft und aktualisiert. Hieraus resultierte ein massiver Anstieg von 194 auf rund 320 Mio. Franken. Der Regierungsrat und der Bezirksrat Küssnacht erachten diese Kosten als unverhältnismässig hoch, weshalb sie nun den Abbruch der Projektierungsarbeiten beschlossen.
Im Jahr 2012 stimmten die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht und 2014 der Kantonsrat der Ausgabenbewilligung für den ersten Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht zu. Am 21. Mai 2017 stimmten die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht sodann einer Ausgabenbewilligung von 116.5 Mio. Franken als Anteil des Bezirks am zweiten Abschnitt der Südumfahrung (SUK 2) zu, wobei der von den veranschlagten Gesamtkosten von 194 Mio. Franken verbleibende Anteil von 77.5 Mio. Franken vom Kanton zu tragen gewesen wäre.
Nachdem in den Jahren 2016, 2018 und 2020 der erste Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht etappenweise erfolgreich in Betrieb genommen werden konnte, wurden auch die Vorprojektierungsarbeiten für die SUK 2 mit einem Tunnel zwischen der Räbmatt und dem Breitfeld weitergeführt. Ausgehend von einem Vorprojekt aus dem Jahr 2016 mussten dabei zunächst die Fluchtwege aus dem Tunnel angepasst werden. Insbesondere gestützt auf die geologischen Erkenntnisse aus der Realisierung des ersten Abschnitts der Südumfahrung mussten aber auch noch verschiedene weitere Parameter bzw. Kostenpositionen überprüft und aktualisiert werden, wozu vor Ort auch zusätzliche Sondierbohrungen vorgenommen wurden. Aus alledem ging im Sommer 2022 letztlich eine neue Kostenberechnung hervor, welche gegenüber den ursprünglich veranschlagten Kosten von 194 Mio. Franken einen massiven Anstieg auf rund 320 Mio. Franken ergab. Dieses Ergebnis liessen der Kanton und der Bezirk Küssnacht in der Folge auch noch einer externen Bewertung nach den Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte (NISTRA) unterziehen.
Unverhältnismässig hohe Kosten
Bereits der erste, für sich allein funktionierende Abschnitt der Südumfahrung bringt insgesamt eine hohe Wirkung. Zwar kann die Verkehrsbelastung auf der Grepperstrasse im Bereich Breitfeld, welche im Fokus der SUK 2 liegt, mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 10 000 durchaus als beträchtlich bezeichnet werden, in einem kantonsweiten Vergleich ist sie aber dennoch alles andere als ausserordentlich. So weisen mit rund 9000 bspw. auch der DTV auf der gegenüberliegenden Luzernerstrasse (Bereich Tunnel Bär) und die Nordstrasse mit 12 500 Fahrzeugen (Kreisel Bär) vergleichbare bzw. sogar grössere Werte auf.
Auch wenn ein zusätzlicher Tunnel gegenüber der offenen Verkehrsführung auf der Grepperstrasse unbestrittenermassen verschiedene Vorteile aufweisen würde, erachtet der Regierungsrat die entsprechenden, im Vergleich zum ursprünglichen Vorprojekt um rund 65 % gestiegenen Kosten in einer Gesamtabwägung aus aktueller Sicht als unverhältnismässig hoch. Dies zunächst und insbesondere im Sinn einer allgemeinen politischen Abwägung, bei der es darum gehen muss, die vorhandenen Mittel der Spezialfinanzierung Strassenwesen über den ganzen Kanton einerseits in den erforderlichen laufenden Unterhalt des Kantonsstrassennetzes, andererseits aber auch in ausgewählte, kantonal oder zumindest regional bedeutsame Grossprojekte mit einer möglichst hohen übergeordneten verkehrlichen Wirkung zu investieren. Vorliegend ergibt darüber hinaus aber auch eine spezifisch projektbezogene volkswirtschaftliche Bewertung, wie sie hier mit der entsprechenden NISTRA-Analyse vorgenommen wurde, bei der Kosten-Nutzen-Analyse eine ungenügende Bewertung, und selbst in der Kosten-Wirksamkeits-Analyse resultiert nur ein mittelmässiges Ergebnis, so dass das Projekt insgesamt eher nicht empfohlen wird.
Demzufolge hält der Regierungsrat in Übereinstimmung mit dem Bezirksrat Küssnacht dafür, das Projekt eines zweiten Abschnitts der Südumfahrung Küssnacht nicht weiterzuverfolgen.
Nach dem Abbruch der Projektierungsarbeiten für die SUK 2 sind für die Grepperstrasse und dabei namentlich für den Abschnitt Räbmatt – Breitfeld zu gegebenem Zeitpunkt verhältnismässige Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sowie die erforderlichen Sanierungsarbeiten anzugehen. Weiter und mit Blick auf seine (breitere) Gesamtwirkung gar primär im Fokus steht für den Regierungsrat der Ausbau der Zugerstrasse im Abschnitt zwischen Luterbach und der A4 als Zubringer zum dortigen Autobahnanschluss. Diese Projektierungsarbeiten sollen gestartet werden, sobald über die Massnahmen im Perimeter des Autobahnanschlusses, welche das Bundesamt für Strassen umsetzen wird, Klarheit besteht bzw. diese rechtskräftig genehmigt sind.
Staatskanzlei
Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, 041 819 25 00 (erreichbar ab 10.30 Uhr)