Höhere Verkehrssicherheit zwischen Sattel und Rothenthurm

Regierungsrat unterbreitet Kantonsrat Ausgabenbewilligung von 22.965 Mio. Franken

Ausgangs Sattel bis Rothenthurm soll die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr verbessert werden. (Foto: Stefan Zürrer)

Die Hauptstrasse Nr. 8 zwischen Lustnau und Biberegg in Sattel und Rothenthurm soll saniert und ausgebaut werden, um die Verkehrssicherheit bei den Knoten und bei der Langsamverkehrsführung zu verbessern sowie die Bushaltestellen behindertengerecht auszubauen. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 22.965 Mio. Franken.

Die Hauptstrasse Nr. 8 (H8) ist die einzige leistungsfähige Strassenverkehrsverbindung zwischen Inner- und Ausserschwyz, daneben verbindet sie auch die beiden Nationalstrassen A4 (Anschluss Schwyz) und A3 (Anschluss Schindellegi).

Verbesserungen für den Langsamverkehr und behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
Auf dem Abschnitt zwischen Lustnau und Biberegg weist die in die Jahre gekommene Strasse bauliche Schäden, eine ungenügende Verkehrssicherheit bei den Knoten und bei der Fussgängerführung, nicht behindertengerechte Bushaltestellen und eine nicht mehr zeitgemässe Veloführung auf, weshalb sie entsprechend saniert und ausgebaut werden soll. Der Projektperimeter umfasst eine effektive Baulänge von ca. 2220 Metern. Er beginnt bei der Brücke Underistrasse in der Gemeinde Sattel und endet kurz vor dem Ortseingang Rothenthurm.

Baulich werden der Belag, die Entwässerung und die Stützmauer Rohr/Underi instand gesetzt. Im Abschnitt entlang der Steineraa muss für die Fahrbahnverbreiterung talseitig eine Stützmauer erstellt werden. Schliesslich leitet ein auf der Bergseite angebrachter, neuer Wildtierzaun das Wild sicher über den Tunnel der Schweizerischen Südostbahn (SOB).

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird auf dem gesamten Abschnitt die Langsamverkehrsführung verbessert, indem als Folge der Strassenverbreiterung neu eben beidseitig ein 1.25 m bis 1.5 m breiter Velostreifen angebracht werden kann. Damit verfügt die H8 inskünftig auch zwischen Sattel und Rothenthurm beidseitig über durchgehende Velostreifen. Zusätzlich wird zwischen dem Restaurant Biberegg und der Überführung Bibergegg einseitig ein 2.00 m breites Trottoir realisiert. Schliesslich werden in diesem Bereich beidseitige, behindertengerechte Bushaltebuchten erstellt.

Baubeginn Sommer 2025
Nachdem der Regierungsrat das Projekt genehmigt hat und die notwendigen Landerwerbsverträge unterzeichnet sind, kann dem Kantonsrat die Ausgabenbewilligung unterbreitet werden. Nach Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat ist vorbehältlich eines Referendums geplant, mit den Arbeiten im Sommer 2025 zu beginnen. Nach einer Bauzeit von insgesamt rund dreieinhalb Jahren kann die sanierte Strasse voraussichtlich anfangs 2029 dem Verkehr übergeben werden.

Staatskanzlei

Auskunft: Regierungsrat André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, 041 819 25 00