Baustart für die Sanierung der verankerten Bohrpfahlwand Rampen, Küssnacht

(BD/i) Ab 26. August 2024 wird die Bergseitig verankerte Bohrpfahlwand Rampen oberhalb des Gribschwegs in Küssnacht instand gesetzt. Unter anderem werden hierzu die 60 bestehenden vorgespannten Bodenanker durch 56 neue Anker ersetzt und neue Betonlongarinen erstellt. Die Bauarbeiten dauern bis Ende April 2025. 

Die 126 m lange, bergseitig verankerte Bohrpfahlwand Rampen wurde als Bestandteil des Zubringers N4 im Jahre 1982 im Gebiet Bodenweid/Blattli in Küssnacht erstellt. Mit der Bohrpfahlwand wird bergseitig der bis zu knapp 5 m hohe Geländesprung zwischen den Zubringerrampen zur Südumfahrung Küssnacht zum Damm der SBB-Linie Küssnacht – Immensee überbrückt. 
Die Lebensdauer der 60 bestehenden vorgespannten Bodenanker ist zwischenzeitlich erreicht, so dass sämtliche Anker ersetzt werden müssen. Neben den 56 neu zu bohrenden, 18 bis 25 m langen Ankern sind dann u.a. auch Betonlongarinen sowie Entwässerungsleitungen neu zu erstellen.

Für die Bauarbeiten an der Bohrpfahlwand wird in der Ausfahrtsrampe zur Südumfahrung der Installationsplatz der Bauunternehmung eingerichtet. Zur Vermeidung von Materialbewegungen über die in Betrieb stehende Kantonsstrasse wird der Materialumschlag auf der Seite der Bohrpfahlwand vorgenommen. Aufgrund des hierzu erforderlichen Platzbedarfs wird die Verkehrsführung leicht angepasst.

Zwischen Kantonsstrasse und Bohrpfahlwand verläuft der Gribschweg. Während der Bauarbeiten muss der Gribschweg in diesem Bereich komplett gesperrt werden. Die Umleitung des Langsamverkehrs wird entsprechend signalisiert.

Nach dem Bau 1982 wurden verschiedene Bäume vor der Bohrpfahlwand gepflanzt. Für die oben genannten aufwändigen Bauarbeiten ist es unumgänglich, dass diese Bäume entfernt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden vor der Bohrpfahlwand wieder Bäume sowie zusätzlich eine Hecke gepflanzt, so dass die Pfahlwand bereits nach einigen Jahren wieder begrünt sein wird. Die Rodungsarbeiten werden am nächsten Dienstag, 20. August 2024 durchgeführt. Hierzu ist eine Vollsperrung der Zu- und Abfahrtsrampe erforderlich. Der Verkehr von der Südumfahrung nach Luzern sowie von der Zugerstrasse zur Südumfahrung wird an diesem Tag von 08:00 – ca. 16:00 Uhr entsprechend umgeleitet.

Der Hauptbauunternehmer beginnt am 26. August 2024 mit seinen Installationsarbeiten. Die 8 Monate dauernden Bauarbeiten werden dann ca. Ende April 2025 abgeschlossen sein.

Tiefbauamt

Auskunft:       John Kolberg, Abteilung Kunstbauten, Tiefbauamt, Telefon 041 819 25 77