Mittelfristig Defizite im Schwyzer Kantonshaushalt

Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028

Ganz langsam ziehen dunklere Wolken über dem Schwyzer Staatshaushalt auf. (Foto: Stefan Zürrer)

Der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 weist Aufwandüberschüsse von jährlich rund 100 Mio. Franken aus. Für das laufende Jahr 2024 wird noch ein Ertragsüberschuss von 29 Mio. Franken erwartet, ab 2025 rechnet der Kanton aber mit bedeutenden Defiziten. Hauptgründe sind Mehraufwände, die nur teilweise durch höhere Steuereinnahmen kompensiert werden und grosse Investitionsvorhaben, so dass das Nettovermögen bis 2029 nahezu verbraucht ist.

Ab 2025 bedeutende Aufwandüberschüsse
Die politischen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen bilden sich wie erwartet ab 2025 in der Staatsrechnung des Kantons Schwyz ab. Die von den Bezirken und Gemeinden übernommenen Kosten im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 – inklusive Verstärkung des innerkantonalen Finanzausgleichs – von insgesamt rund 85 Mio. Franken, höhere Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) mit jährlich rund 32 Mio. Franken, höhere Beiträge an die Spitäler von 26 Mio. Franken und steigende Beiträge an die Prämienverbilligung von 15 Mio. Franken führen letztlich zu jährlichen Aufwandüberschüssen im Umfang von rund 100 Mio. Franken. Bei den Steuererträgen wird bei den Grundstückgewinnsteuern insbesondere aufgrund des wegfallenden Anteils der Gemeinwesen mit einer Steigerung gegenüber dem laufenden Jahr um 45 Mio. Franken und bei den Einkommens- und Vermögenssteuern um 30 Mio. Franken gerechnet. Konkret sieht der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 für das Voranschlagsjahr 2025 einen Aufwandüberschuss von 87.7 Mio. Franken und für die Finanzplanjahre 2026–2028 Aufwandüberschüsse von 93.3 Mio. Franken bis 114.9 Mio. Franken vor.

Grosse Investitionsvorhaben
In der Investitionsrechnung 2025–2028 sind grosse Vorhaben mit jährlichem Finanzbedarf von 110 bis 158 Mio. Franken geplant. Es sind dies insbesondere Strassenbauprojekte wie Dritte Altmatt Nord-Höli-Biberbrugg, Hirschenbrücke Altendorf, Weid bis Brücke Hinterthal in Muotathal sowie Ortsdurchfahrt Galgenen. Bei den Hochbauprojekten handelt es sich um die Arealentwicklung Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach, die Erweiterung des Polizei- und Justizzentrums Biberbrugg sowie den Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz Pfäffikon und den Teilneubau Nuolen.

Zeitnaher Verbrauch des Nettovermögens und Abbau des Eigenkapitals
Das Nettovermögen von derzeit 835 Mio. Franken reduziert sich aufgrund der jährlichen Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung von rund 100 Mio. Franken und der jährlichen Nettoinvestitionen in der Investitionsrechnung von 110 Mio. Franken bis 158 Mio. Franken bis 2028 auf noch 127 Mio. Franken. In der gleichen Zeitspanne halbiert sich das Eigenkapital beinahe von 912 Mio. Franken auf 507 Mio. Franken. Dadurch wird das Eigenkapital kontrolliert abgebaut und ab 2029 dürfte – ohne Beseitigung der jährlichen Aufwandüberschüsse – das Nettovermögen verbraucht sein.

Beibehaltung des aktuellen Steuerfusses und geplante Steuerentlastung von 70 Mio. Franken
Trotz der mittelfristig negativen Haushaltsentwicklung beantragt der Regierungsrat, den Steuerfuss von 120 % für die natürlichen Personen und 160 % für die juristischen Personen beizubehalten. Das bestehende Nettovermögen und Eigenkapital kann dadurch zeitnah kontrolliert abgebaut werden und bietet mittelfristig noch den notwendigen Handlungsspielraum, um das strukturelle Defizit bis 2028 zu bereinigen. Ergänzend zum AFP 2025–2028 verabschiedete der Regierungsrat zudem eine Vernehmlassungsvorlage zu einer möglichen Teilrevision des Steuergesetzes, welche zu Entlastungen bei den natürlichen Personen im Umfang von rund 70 Mio. Franken und Mindererträgen beim Kanton von rund 30 Mio. Franken führen würde.

Entlastung der Bezirke und Gemeinden
Die Kostenverlagerung von den Bezirken und Gemeinden zum Kanton im Umfang von rund 85 Mio. Franken aufgrund der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 inklusive der Stärkung des innerkantonalen Finanzausgleichs führt zu einer Entlastung bei den Kommunen von mehr als 20 Steuerfussprozenten. Dies schlägt sich entsprechend beim Kanton nieder und führt letztlich zu einem impliziten Steuerfussabtausch – also analog zu einer Erhöhung des Steuerfusses beim Kanton um 20 Prozentpunkte. Der Regierungsrat erwartet von den Gemeinwesen, dass sie die zukünftigen Entlastungen via Steuerfusssenkung an ihre Bürger weitergeben.

Finanzdepartement


Regierungsrat Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00 (erreichbar: Donnerstag, 19. September 2024, 11.00-12.00 Uhr)