Sanierung und Ausbau der Ortsdurchfahrt Galgenen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 13.75 Mio. Franken

Die Ortsdurchfahrt Galgenen (links im Bild) wird saniert. (Foto: Stefan Zürrer)
Die rote Linie zeigt den Ausbauperimeter der geplanten Sanierung.

Die Hauptstrasse Nr. 3 durch das Dorf Galgenen soll saniert und ausgebaut werden, um die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit bei den Knoten Altersheimstrasse und Martinstrasse und bei der Langsamverkehrsführung zu verbessern sowie die Bushaltestelle «Galgenen, Kirche» behindertengerecht auszubauen. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 13.75 Mio. Franken.

Die Hauptstrasse Nr. 3 verbindet von der Kantonsgrenze Zürich / Schwyz bis zur Kantonsgrenze Schwyz / Glarus unter anderem die Märchler Ortschaften Lachen, Galgenen und Siebnen. Sie ist auf diesem Abschnitt eine Hauptverbindungsstrasse und dient zudem als Zubringer der Region zum Autobahnanschluss A3 Lachen.

Leistungssteigerung sowie Verbesserungen für die Verkehrssicherheit, den Langsamverkehr und den öV
Die Kantonsstrasse entspricht in ihrer Ausgestaltung nicht mehr den heutigen Anforderungen einer Hauptverbindungsstrasse, weshalb eine Sanierung und ein Ausbau des ca. 800 m langen Abschnitts durch Galgenen notwendig sind. Mit dem Projekt werden einerseits zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit die beiden Knoten Altersheimstrasse und Martinstrasse in Galgenen mit Lichtsignalanlagen versehen, andererseits wird die Strassenanlage mit Velostreifen ergänzt, so dass solche künftig durchgängig von Lachen bis Siebnen vorhanden sind. Die Bushaltestelle «Galgenen, Kirche» wird beidseitig als Haltebucht ausgestaltet und behindertengerecht ausgebaut. Schliesslich wird die am Ende ihrer Lebensdauer angelangte Strassenanlage auch baulich einer Totalsanierung unterzogen.

Baubeginn Herbst 2025 oder Frühjahr 2026
Nachdem der Regierungsrat das Projekt genehmigt hat und die notwendigen Landerwerbsverträge unterzeichnet sind, kann dem Kantonsrat die Ausgabenbewilligung unterbreitet werden. Nach Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat ist vorbehältlich eines Referendums geplant, mit den Arbeiten im Herbst 2025 oder im Frühjahr 2026 zu beginnen. Nach einer Bauzeit von rund zwei Jahren und dem Einbau des Deckbelags im Folgejahr kann die sanierte Strasse voraussichtlich im Sommer 2029 dem Verkehr übergeben werden.

Baudepartement


Regierungsrat André Rüegsegger
Vorsteher Baudepartement
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