Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 3, Ortsdurchfahrt Galgenen

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die regierungsrätliche Vorlage

(KR/i) Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Willi Kälin, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung von 13.5 Mio. Franken für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 3 durch das Dorf Galgenen zuzustimmen.

Die Hauptstrasse Nr. 3 ist abgesehen von der Autobahn A3 die leistungsfähigste Strassenanlage am linken Zürichseeufer und verläuft ab der Kantonsgrenze Zürich / Schwyz durch die Bezirke Höfe und March bis zur Kantonsgrenze Schwyz / Glarus. Als Hauptverbindungsstrasse in der March führt sie unter anderem durch die Ortschaften Lachen, Galgenen und Siebnen bis nach Reichenburg und gilt als Hauptzubringer der Autobahn A3. In ihrer Ausgestaltung entspricht die Kantonsstrasse im Bereich östlich des Knotens Gigersacher (bei der Möbel DIGA) bis zum Kreisel Hornbach nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Leistungssteigerung sowie Verbesserungen für die Verkehrssicherheit, den Langsamverkehr und den öV
Mit dem Projekt zur Sanierung und zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Galgenen werden auf einem Abschnitt von ca. 800 m Länge – der zu den am stärksten befahrenen Kantonsstrassenabschnitten im Kanton Schwyz zählt – eine Leistungssteigerung erreicht und die Verkehrssicherheit erhöht. Dazu werden Lichtsignalanlagen bei den beiden Knoten Altersheimstrasse und Martinstrasse, beidseitige Radstreifen sowie beidseitige behindertengerechte Busbuchten realisiert. Zudem wird die Strassenanlage auch baulich einer Totalsanierung unterzogen.

Klare Unterstützung
Nachdem die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen über das Projekt anlässlich ihrer Sitzung vom 7. November 2024 detaillierte Informationen erhalten hatte, stellte sie sich einstimmig hinter die beantragte Ausgabenbewilligung von 13.5 Mio. Franken. Zu Diskussionen führten namentlich die Strassenentwässerung mit zwei neuen Strassenabwasserbehandlungsanlagen sowie die zwei neuen Lichtsignalanlagen, deren Notwendigkeit für den Umweltschutz respektive die Verkehrssicherheit jedoch nachvollziehbar begründet werden konnte.

Nach Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat könnte, vorbehältlich eines Referendums, im Herbst 2025 oder Frühjahr 2026 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Diese werden rund zwei Jahre in Anspruch nehmen, und im Folgejahr wird dann noch der Deckbelag eingebaut.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission