Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr unterstützt die regierungsrätliche Vorlage mit Änderungsanträgen

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Samuel Lütolf, beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft mit verschiedenen Änderungsanträgen anzunehmen. Mit der Vorlage wird die Agrarpolitik 2022 des Bundes auf kantonaler Ebene umgesetzt. Weitere Anpassungen ergeben sich aufgrund des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung 2023+.

Verschiedene mit der Agrarpolitik des Bundes (AP22+) modifizierte Bundesbeiträge setzen eine Mitfinanzierung durch die Kantone voraus. Dies betrifft namentlich die Biodiversitätsbeiträge sowie die Beiträge für Strukturverbesserungsmassnahmen. Zur Sicherstellung dieser Kofinanzierungen sollen im Rahmen der Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes die kantonalen Rechtsgrundlagen ergänzt und angepasst werden. Weitere Anpassungen sind erforderlich im Bereich der Abfindung für Schäden bei der Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen.

Im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung (EKP23+) sollen die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Massnahmen in folgenden Bereichen geschaffen werden: Befähigung der Betriebsleiter, Struktur- und Einkommensentwicklung, Wertschöpfung, Förderung ressourcenschonender Produktionssysteme sowie Klimaschutz und Klimaanpassung.

Die Kommission unterstützt die Vorlage in den meisten Revisionspunkten; teilweise sind Minderheitsanträge gestellt worden. Bei den neuen kantonalen Zusatzbeiträgen für betriebsübergreifende Investitionen weicht die Kommissionsmehrheit von der regierungsrätlichen Vorlage ab. Mit der Ausweitung der Strukturverbesserungsbeiträge würde sich die Warteliste verlängern, da keine zusätzlichen Mittel in diesem Bereich vorgesehen sind. Zudem hätten sich Maschinenringe und Lohnbetriebe als praktikable Instrumente der Zusammenarbeit bewährt. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, die entsprechende Regelung zu streichen.

Sanierung Zugersee: weitere Informationen von externen Fachexperten
Zur Sanierung des Zugersees soll Druckluft in den See eingeblasen werden, um die Wasserzirkulation zu verbessern, Phosphor abzubauen und den Sauerstoffgehalt zu erhöhen. Die Kosten tragen die Anrainerkantone Zug, Luzern und Schwyz. Die zuständige Kommission hat die Vorlage bereits an ihrer Sitzung vom 27. September 2024 eingehend beraten und dem Kantonsrat eine Rückweisung beantragt. Ziel dieser Rückweisung war es, weiterführende Abklärungen hinsichtlich Messbarkeit der Wirkung sowie zum Variantenvergleich vorzunehmen. Auf Anregung des Umweltdepartements hat sich die Kommission nun von zwei externen Fachexperten zu den offenen Fragen beraten lassen. Dabei standen insbesondere die Bewertung der Alternativvarianten, die Definition der Zielwerte sowie die Umsetzung der Messungen und des Monitorings im Fokus.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission


Samuel Lütolf
Präsident RUVEKO
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