Einwohnermeldegesetz und Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen
Sitzung Rechts- und Justizkommission
An ihrer Sitzung vom 6. Februar 2025 hat die Rechts- und Justizkommission (RJK) die Teilrevision des Einwohnermeldegesetzes (EMG) und des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (AVG) beraten.
Teilrevision des Einwohnermeldegesetzes (EMG)
Die Teilrevision des EMG hat im Wesentlichen die Aufhebung der Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins zum Gegenstand. Gleichzeitig werden verschiedene Anliegen der Einwohnerämter als Hauptanwender der Vorschriften über das Meldewesen in der Vorlage berücksichtigt.
Teilrevision des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (AVG)
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 die Motion M 6/22 «Bürgerfreundliches Amtsblatt» erheblich erklärt. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine Rechtsgrundlage für den «Wechsel zu einer rein elektronischen Publikation» des Amtsblattes zu schaffen. Die Teilrevision des AVG setzt diesen Auftrag nun um. Inskünftig soll das Amtsblatt nur noch elektronisch publiziert werden. Während einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2028 bzw. früher, falls die Anzahl der Abonnenten unter 1 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung fällt, kann ein Ausdruck des digitalen Amtsblattes abonniert werden.
Die Rechts- und Justizkommission empfiehlt dem Kantonsrat, beide Vorlagen anzunehmen.
Kantonsrat
Rechts- und Justizkommission
Matthias Kessler
Präsident der Rechts- und Justizkommission
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