Parteifinanzierung 2024 öffentlich einsehbar
Spenden von natürlichen und juristischen Personen
Parteien und Organisationen, die sich im Kanton Schwyz an einer Wahl oder Abstimmung beteiligen, müssen gemäss Transparenzgesetz vom 6. Februar 2019 (TPG, SRSZ 140.700) ihre Parteifinanzierung offenlegen. Die Liste der Spenden, welche die Parteien während eines Kalenderjahres erhalten haben, müssen bis Ende Juni des Folgejahres bei der kantonalen Finanzkontrolle oder den Bezirks- und Gemeindekassierämtern eingereicht werden.
Finanzkontrolle
Dr. Roland Pfyl
Vorsteher Finanzkontrolle
+41 41 819 24 08