Nutzungsplanung Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee geht in dritte Anhörung

Auswirkungen auf Sägelstrasse und Campingplatz Buchenhof

Ein Teil des Campingplatzes Buchenhof am Lauerzersee muss dem Moorschutz weichen. (Foto: Stefan Zürrer)

Der aktuelle Entwurf des Nutzungsplans Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee geht zum dritten Mal in die Anhörung bei den betroffenen Gemeinden. Neben vielen für Moorschutzgebiete üblichen Vorschriften regelt der Nutzungsplan auch die künftige Ausgestaltung von Sägelstrasse und Campingplatz Buchenhof. In diesem Zusammenhang werden langjährige Vollzugspendenzen angepackt.

Seit einigen Jahren erarbeitet der Kanton einen Nutzungsplan für die Moorlandschaft «Sägel/Lauerzersee» von nationaler Bedeutung. Aufgrund von Bundesvorgaben sind geeignete Schutzmassnahmen zu erlassen, bestehende Beeinträchtigungen zu beseitigen und wo nötig die rechtmässigen Zustände von Bauten und Anlagen wiederherzustellen. Ein Entwurf des Nutzungsplans geht Mitte September ein drittes Mal in die Anhörung zu den betroffenen Gemeinden und zum Bundesamt für Umwelt.

Mit der Nutzungsplanung wird das seit 1987 bestehende kantonale Naturschutzgebiet auf den Perimeter der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung erweitert. Neu dazu kommen vor allem Landschaftsschutzzonen und Wald. Entlang der Moorbiotope werden Nährstoffpufferzonen ausgeschieden. Es werden Betretregelungen für die verschiedenen Zonen formuliert und öffentlich begehbare Wege bezeichnet. Im Rahmen der Planung werden auch zwei langjährige Vollzugspendenzen angegangen. Sie betreffen die Sägelstrasse zwischen Steinen und Lauerz und den Campingplatz Buchenhof in Steinen.

Sägelstrasse
Der letzte Ausbau der Sägelstrasse wurde im Jahr 1978 bewilligt. Bewilligt war eine Strasse von 3.60 m Breite mit neun Ausweichstellen. Im Rahmen von Unterhaltsarbeiten wurde die Strasse über Jahre hinweg laufend unrechtmässig verbreitert. Eine nachträgliche Bewilligung dieser Verbreiterungen ist aus moorschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Strasse muss auf den rechtskräftig bewilligten Zustand zurückgebaut werden. Ein vom Bezirk Schwyz als Strasseneigentümer erarbeitetes Sanierungsprojekt ist in den Nutzungsplanentwurf eingeflossen.

Campingplatz Buchenhof
Die letzte Bewilligung für den Campingplatz stammt aus dem Jahr 1986. Sie umfasste 100 Saisonstandplätze auf der Ost- und 30 Passantenplätze auf der Westseite des Campingplatzareals. Gemäss dieser Bewilligung müssen alle Wohnwagen im Winter von ihren Standplätzen entfernt werden. Im Laufe der Zeit wurden auch drei Parkierfelder, ein Wohnhaus, ein Restaurant, ein Ökonomiegebäude, ein Kiosk sowie ein Toiletten- und Garderobengebäude bewilligt. Es erfolgten aber auch nicht bewilligte Erweiterungen, insbesondere von Wohn­wagenstandplätzen und Parkplätzen. Heute gibt es auf dem Campingplatz 200 ganzjährig belegte Standplätze. Nachträgliche Bewilligungen sind aus moorschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Auch Vorgaben der Raumplanung und des Gewässerschutzes sprechen gegen die Erteilung von nachträglichen Bewilligungen. Unrechtmässig erstellte Bauten und Anlagen müssen zurückgebaut werden. Die Anordnung des Campingplatzrückbaus und die öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee werden gleichzeitig erfolgen.

Die Sägelstrasse zwischen Steinen und Lauerz ist über die Jahre unbewilligt in die Breite gewachsen.

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