Teilrevision des Migrationsgesetzes

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die Teilrevision des kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz in die Vernehmlassung zu schicken.

Mit der Vorlage werden die beiden vom Kantonsrat erheblich erklärten Motionen M 15/23 «Transparenz im Asyl-Verteilprozess durch tägliche Veröffentlichung der Belegungsraten gegenüber Gemeindebehörden» und M 5/24 «Bezahlkarte für Asylbewerber» umgesetzt. Zusätzlich ist beabsichtigt, den sperrigen Titel des Erlasses anzupassen und Verweise auf geänderte Bundesgesetze zu aktualisieren.

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden findet bis 3. Dezember 2025 statt. Nachfolgend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen.

Staatskanzlei


Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher
Vorsteherin Volkswirtschaftsdepartement
+41 41 819 18 00
(erreichbar: Donnerstag, 4. September 2025, 09.00 – 10.00 Uhr)