Das Schwyzer Amtsblatt wird ab 2026 digital
Gedruckte Ausgabe während Übergangszeit verfügbar
Ab 2026 wird das Amtsblatt des Kantons Schwyz digital. Es kann im Internet eingesehen oder abonniert werden. Das digitale Amtsblatt bietet diverse Such- und Filterfunktionen und ist für alle Leserinnen und Leser kostenlos. Dank der Digitalisierung können die Publikationsgebühren spürbar reduziert werden. Menschen ohne Internetzugang können bei der Staatskanzlei oder den Bezirks- und Gemeindekanzleien eine wöchentliche Gesamtausgabe des digitalen Amtsblattes beziehen.
Bisher erschien das Amtsblatt jeweils am Freitag. Allerdings wurde eine PDF-Version bereits am Donnerstag auf der Homepage aufgeschaltet. Die digitale Ausgabe des Amtsblattes wird neu am Donnerstag erscheinen. Somit bleibt es beim gleichen Tag, wie das Amtsblatt bisher online eingesehen werden konnte und den Medien wird weiterhin eine Berichterstattung am Freitag ermöglicht.
Das Amtsblatt-Portal wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) betrieben. Dank dieser Bundeslösung werden die hohen Anforderungen betreffend Datenschutz, Authentizität, Integrität und Archivierung garantiert. Die SECO-Applikation bewährt sich bereits in mehreren anderen Kantonen.
Während einer Übergangsfrist bis Ende 2028 kann noch eine gedruckte Ausgabe des Amtsblattes abonniert werden. Weil neu das digitale Amtsblatt massgeblich ist, wird die gedruckte Version in einem neuen Layout herauskommen. Um die höheren Druckkosten zu decken, muss der Preis für ein Jahresabonnement auf Fr. 98.-- (exkl. MWST) erhöht werden. Im Gegenzug werden die Inserate im digitalen Amtsblatt deutlich günstiger. Bisher haben die normalen Inserate im Durchschnitt zwischen Fr. 100.-- und Fr. 150.-- gekostet. Neu kostet ein Inserat noch pauschal Fr. 40.--.
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 die Motion M 6/22 «Bürgerfreundliches Amtsblatt» erheblich erklärt. Mit der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, eine Rechtsgrundlage für den «Wechsel zu einer rein elektronischen Publikation» des Amtsblattes zu schaffen. Per 1. Januar 2026 wird das revidierte Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen in Kraft gesetzt. Falls die Abonnentenzahl unter ein Prozent der ständigen Wohnbevölkerung fällt, wird der Druck auf Ende des laufenden Jahres eingestellt.
Staatskanzlei
Anton Waldvogel
Leiter Kanzlei
+41 41 819 26 10
(erreichbar: Donnerstag, 20. November 2025, ab 15.00 Uhr)