Moorlandschaftsschutz mit Augenmass
Der Nutzungsplan Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee wird öffentlich aufgelegt.
Das kantonale Naturschutzgebiet Lauerzersee-Sägel-Schutt wird auf den Perimeter der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung «Sägel/Lauerzersee» erweitert. Gleichzeitig werden die notwendigen Pufferzonen ausgeschieden, die Besucherlenkung optimiert sowie Regelungen zum Rückbau der Sägelstrasse und zur künftigen Nutzung des Campingplatzes Buchenhof festgelegt.
Aufgrund der bundesrechtlichen Bestimmungen für Moorlandschaften und Moorbiotope müssen diese parzellenscharf abgegrenzt und ökologisch ausreichende Pufferzonen ausgeschieden werden. Zudem sind die Besucherlenkung zu definieren, bestehende Beeinträchtigungen zu beseitigen und – wo nötig – die rechtmässigen Zustände von Bauten und Anlagen wiederherzustellen.
Gemäss Richtplan des Kantons Schwyz wird der Schutz der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung mit Nutzungsplänen umgesetzt. Das bedeutet, dass für jede Moorlandschaft ein Plan mit Nutzungszonen sowie grundeigentümer- und allgemeinverbindlichen Regelungen erlassen wird. Das Umweltdepartement hat deshalb einen neuen Nutzungsplan für die Moorlandschaft Nr. 235 «Sägel/Lauerzersee» erarbeitet.
Erweiterung Schutzgebiet und Pufferzonen
Das seit 1987 bestehende kantonale Naturschutzgebiet Lauerzersee-Sägel-Schutt wird mit dem neuen Nutzungsplan auf den Perimeter der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 235 «Sägel/Lauerzersee» erweitert. Die Erweiterung umfasst ausschliesslich Landschaftsschutzzonen und Wald. In der Landschaftsschutzzone werden Nährstoff- und Störungspufferzonen für die Flachmoore festgelegt. In den Nährstoffpufferzonen darf künftig kein Dünger mehr ausgebracht werden. Ihre Breite wurde optimiert und sie wird mit einem Monitoring überprüft.
Besucherlenkung, Erholungsnutzung
Um die Vegetation vor Trittschäden und empfindliche Tierarten vor Störungen zu schützen, werden Betretungsregelungen für die einzelnen Zonen formuliert und die öffentlich begehbaren Wege festgelegt. Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Schutzbestimmungen sind das ganzjährige Betretungsverbot für die Naturschutzzone, die angrenzenden Störungspufferzonen sowie den Wald im Bereich des national bedeutenden Wildtierkorridors.
Ein Wegstück in der Au wird aufgehoben. Dafür wird ein bereits heute regelmässig begangenes Wegstück am Chlausenbach als öffentlich begehbar bezeichnet. Die beliebten Badestellen «Choli» sowie jene beim Campingplatz Buchenhof bleiben erhalten.
Sägelstrasse
Der letzte Ausbau der Sägelstrasse wurde 1978 mit einer Breite von 3,60 Meter und neun Ausweichstellen bewilligt. Im Rahmen von Unterhaltsarbeiten wurde die Strasse über Jahre hinweg schrittweise verbreitert. Eine nachträgliche Bewilligung dieser Verbreiterungen ist aus moorschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Strasse muss deshalb auf den rechtskräftig bewilligten Zustand zurückgebaut werden.
Aufgrund heutiger Sicherheitsnormen können neu zehn Ausweichstellen erstellt werden. Fussgänger können die Strasse künftig auf einem verbreiterten Kiesbankett begehen.
Campingplatz Buchenhof
Ähnlich verhält es sich beim Campingplatz Buchenhof: Der heutige Betrieb übersteigt die bestehenden Bewilligungen deutlich. Künftig wird er auf 100 Saisonstandplätze auf der Ostseite und 30 Passantenplätze auf der Westseite des Areals (alle mit Strom- und Wasseranschlüssen) reduziert. Die künftig mögliche Nutzung und Gestaltung des Campingplatzes beziehungsweise der Erholungszone Buchenhof sind in der neuen Schutzverordnung festgelegt und werden in einem Betriebsreglement weiter konkretisiert.
Öffentliche Auflage
Der kantonale Nutzungsplan für die Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee liegt ab dem 27. März 2026 während 30 Tagen öffentlich auf und kann in den Gemeindekanzleien Arth, Lauerz, Steinen und Schwyz eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf der Webseite www.sz.ch/Lauerzersee des Amtes für Wald und Natur aufgeschaltet. Während der Auflagefrist können die betroffenen Gemeinden sowie wer durch den Nutzungsplan in ihren Interessen berührt ist, beim Umweltdepartement schriftlich Einsprache erheben.
Umweltdepartement
Annemarie Sandor
Projektleiterin
Amt für Wald und Natur
+41 41 819 18 50
(erreichbar am Mittwoch, 25. März 2026, 11:00-12:00 Uhr)