Der Regierungsrat hat die Initiative «Ja zu gesunden Seen (Zugersee-Initiative)» geprüft

Bericht an den Kantonsrat

Der Zugersee im Abendlicht. (Bild: Stefan Zürrer)

Die am 22. Oktober 2025 eingereichte Initiative «Ja zu gesunden Seen (Zugersee-Initiative)» verlangt eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz. Sie fordert, dass der Kanton Massnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestanforderungen an die Wasserqualität in den öffentlichen Seen ergreift. Der Regierungsrat hat die Initiative geprüft und beantragt dem Kantonsrat, sie für gültig zu erklären.

Die Initiative verlangt folgende Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz: «Der Kanton ergreift Massnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestanforderungen an die Wasserqualität in den öffentlichen Seen. Für den Zugersee stellt er dazu einmalig 2,272 Mio. Franken sowie jährlich 109’000 Franken zur Verfügung. Die Beträge entsprechen dem Landesindex der Konsumentenpreise von 107,5 Punkten (Stand April 2025) und werden teuerungsbereinigt angepasst.»

Der Sauerstoffgehalt im Zugersee liegt aufgrund der heutigen Phosphorkonzentration deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben. Wegen der langen Verweilzeit des Wassers von rund 14 Jahren und der häufig ausbleibenden natürlichen Durchmischung erfolgt der Wasseraustausch nur langsam und hauptsächlich in den oberflächennahen Schichten. Dadurch gelangt zu wenig Sauerstoff in die tieferen Bereiche des Sees.

Mit einer Zirkulationsunterstützung (Belüftung) des Zugersees wollte der Regierungsrat gemeinsam mit den beiden anderen Anrainerkantonen Zug und Luzern eine bekannte und bewährte Massnahme umsetzen. Vergleichbare Anlagen werden im Sempacher-, Hallwiler- und Baldeggersee seit Jahrzehnten erfolgreich betrieben.  Der Schwyzer Kantonsrat lehnte die dafür notwendige Ausgabenbewilligung an seiner Sitzung vom 16. April 2025 jedoch mit 54 zu 43 Stimmen ab.

Nach Auffassung des Regierungsrates stellt die mit der Initiative angestrebte Zirkulationsunterstützung eine wirksame Massnahme zur Verbesserung der Wasserqualität dar. Nachdem der Kantonsrat eine im Ergebnis identische Ausgabenbewilligung bereits vor einem Jahr abgelehnt hat, verzichtet der Regierungsrat im vorliegenden Fall jedoch darauf, dem Kantonsrat eine Empfehlung zur Initiative abzugeben.

Staatskanzlei


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Vorsteher Umweltdepartement
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