RUVEKO zum Bauen ausserhalb von Bauzonen und zur Konzessionserneuerung des Kraftwerks Wägital

Die vorberatende Kommission liess sich aus erster Hand informieren.

Das Kraftwerk Wägital war u.a. Thema in der vorberatenden Kommission. (Bild: Amt für Gewässer)

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Samuel Lütolf, liess sich aus erster Hand über zwei bedeutende politische Themen informieren: Einerseits über die kantonale Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes. Diese regelt das Bauen ausserhalb von Bauzonen. Andererseits stand die Erneuerung der Konzession für das Kraftwerk Wägital im Zentrum der Kommissionsberatung.

Ende 2023 haben der Nationalrat und der Ständerat die zweite Etappe des revidierten Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative verabschiedet. Kern der Vorlage ist es, das Bauen ausserhalb von Bauzonen einzudämmen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz ein Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude und den Umfang der versiegelten Fläche vor. Um die Einhaltung der Stabilisierungsziele zu überprüfen, haben die Kantone ein Monitoring zu führen.

Mit einer Abbruchprämie sollen die Kantone Anreize setzen, um die Anzahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen zu reduzieren. Bezahlt werden soll die Abbruchprämie aus Mitteln der Mehrwertabgabe. Für den Kanton Schwyz wird aktuell mit jährlichen Kosten von 0.6 bis 1.2 Mio. Franken gerechnet. Dies entspricht 30 bis 40 Abbrüchen à Fr. 20 000.-- bis Fr. 30 000.-- pro Abbruch. Die Umsetzung des revidierten Bundesrechts obliegt den Kantonen, wobei die Regelung der Abbruchprämie mittels einer Verordnung bereits per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt werden muss.

Erneuerung der Konzession für das Kraftwerk Wägital
Die AG Kraftwerk Wägital (AKW) hat Anfang 2025 ein Gesuch zur Erneuerung der Konzession eingereicht. Dieses bildet die Grundlage für die nun folgende Prüfung sowie die weiteren Verhandlungen über die Bedingungen einer Konzessionserneuerung. Die bestehende Konzession für das Kraftwerk Wägital läuft Ende 2040 aus. Im Kanton Schwyz liegt die Zuständigkeit für die Erteilung von Konzessionen zur Nutzung öffentlicher Fliessgewässer bei den Bezirken. Im vorliegenden Fall ist der Bezirk March Konzessionsgeber.

Ziel des Bezirks sowie des Kantons ist es, eine mehrheitliche Beteiligung am Pumpspeicherwerk aus dem Kanton Schwyz sicherzustellen. Gleichzeitig soll damit die langfristige Versorgungssicherheit gestärkt und der Bevölkerung bezahlbare Energie zur Verfügung gestellt werden. Der Weiterbetrieb und die Optimierung der Anlage werden angestrebt. Eine weitere Zusammenarbeit mit den bisherigen Kraftwerksbetreibern Axpo und Elektrizitätswerk der Stadt Zürich EWZ wird ebenfalls geprüft. Die Gespräche zwischen den Kraftwerksbetreibern, dem Bezirk March und dem Kanton Schwyz wurden bereits aufgenommen. Neben der Sicherung der Energieproduktion rücken umfassende ökologische Sanierungsmassnahmen und die Einhaltung der heute gültigen Gesetze in den Fokus. Hierzu liegt ein entsprechendes Umsetzungskonzept vor, welches sich derzeit beim Bundesamt für Umwelt in Prüfung befindet. Die Umsetzung der verschiedenen und teils kostspieligen Massnahmen ist entscheidend für den zukünftigen Betrieb des Kraftwerks.

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