Ein Konzept für die Natur

Regierungsrat genehmigt kantonales Naturschutzgesamtkonzept

Das kantonale Naturschutzkonzept setzt auf ökologische Vernetzung und Biodiversität im Siedlungsraum. (Bild: Stefan Zürrer)

Der Regierungsrat hat das kantonale Naturschutzgesamtkonzept genehmigt. Neben der Beibehaltung der bewährten Praxis in bestehenden Naturschutzgebieten soll die behördliche Naturschutztätigkeit künftig stärker auf die ökologische Vernetzung und die Biodiversität im Siedlungsraum ausgerichtet werden. Das kantonale Naturschutzgesamtkonzept baut auf das Prinzip der Freiwilligkeit.

Das vom Regierungsrat am 9. Juni 2026 genehmigte kantonale Naturschutzgesamtkonzept zeigt auf, wie die heimische Biodiversität und die für Wirtschaft und Gesellschaft wichtigen Biodiversitätsleistungen erhalten werden können. Die bewährte Praxis in den bestehenden Naturschutzgebieten wird weitergeführt. Mit den Handlungsfeldern «Ökologische Vernetzung» und «Biodiversität im Siedlungsraum» kommen zwei neue Schwerpunkte hinzu, die in Zukunft verstärkt angegangen werden sollen.

Kleiner Moorbläuling
(Bild: Goran Dušej)

Prinzip der Freiwilligkeit
Mit den neuen Handlungsfeldern «Ökologische Vernetzung» und «Biodiversität im Siedlungsraum» werden künftig vermehrt ökologische Aufwertungen auch ausserhalb bestehender Naturschutzgebiete angestrebt. Im Naturschutzgesamtkonzept ist festgehalten, dass für diese Massnahmen das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Massnahmen werden nur mit dem Einverständnis der Grundeigentümer umgesetzt. Vielmehr sollen Aufwertungsprojekte durch gezielte Anreize und einer Unterstützung aller Akteure ermöglicht werden.

Synergien nutzen
Das Naturschutzgesamtkonzept setzt klare Prioritäten. Es legt fest, für welche Pflanzen- und Tierarten im Kanton Schwyz ein hoher Handlungsbedarf besteht und in welchen Gebieten Fördermassnahmen sinnvollerweise umgesetzt werden. Dabei werden Synergien genutzt. Artenfördermassnahmen und ökologische Aufwertungen sollen beispielsweise zur Aufwertung von Erholungsräumen beitragen, innerhalb von Siedlungen eine kühlende Wirkung entfalten oder die Boden- und Luftqualität verbessern.

Umweltdepartement


Annemarie Sandor
Amt für Wald und Natur
+41 41 819 18 50
(erreichbar am Mittwoch, 24. Juni 2026: 11:00 bis 12:00 Uhr)