Teilrevision des Migrationsgesetzes

Umsetzung der Volksinitiative «KEINE Bundesasylzentren im Kanton Schwyz»

Zugersee und Rigi in der Abendsonne (Bild: Stefan Zürrer)

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Migrationsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Damit setzt er die Volksinitiative «KEINE Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» um.

Im Anschluss an das drei Monate dauernde Vernehmlassungsverfahren hat der Regierungsrat nun Bericht und Vorlage zur Teilrevision des Migrationsgesetzes zuhanden des Kantonsrates ohne Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vorgelegt.

Die Vorlage umfasst einzig die Umsetzung der Volkinitiative «KEINE Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» und zielt darauf ab, dass sich der Regierungsrat künftig im Rahmen von Konsultationen im Sachplanverfahren zur Erstellung von Bundesasylzentren ablehnend zu äussern hat.

Es sind dreissig Stellungnahmen eingegangen. Viele Gemeinden erachten die Vorlage als formell korrekt und sehen sie als konsequente Umsetzung der vom Kantonsrat angenommenen Initiative. Von den Parteien begrüsst die SVP die Vorlage, während sie Die Mitte, FDP, GLP und SP ablehnen.

Die Vorlage geht nun an die vorberatende kantonsrätliche Kommission und wird anschliessend im Kantonsrat beraten.

Bericht an den Kantonsrat
Vorlage an den Kantonsrat

Staatskanzlei


Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher
Vorsteherin Volkswirtschaftsdepartement
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(erreichbar am Donnerstag, 2. Juli 2026: 10:30 – 11:30 Uhr)