Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2b, Ober Nas – Rotschuo, Gersau
Der Regierungsrat beantragt eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung
Die Hauptstrasse Nr. 2b in Gersau soll im Bereich Ober Nas bis Rotschuo auf einer Länge von rund 600 Metern saniert und ausgebaut werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsführung für den Veloverkehr zu verbessern und die Strassenanlage an die Anforderungen einer leistungsorientierten Hauptstrasse anzupassen. Dafür hat der Kantonsrat im Juni 2025 eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 30.98 Mio. Franken gesprochen. Gestützt auf die inzwischen eingegangenen Offerten für die Bauhauptarbeiten zeigte sich, dass diese Ausgabenbewilligung für die Umsetzung des Projekts nicht ausreicht. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung um 6.2 Mio. Franken.
Das genehmigte Bauprojekt sieht vor, in den Kurven die Fahrbahn unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit und der vorhandenen Geländeverhältnisse zu verbreitern. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist in Fahrtrichtung Vitznau ein Velostreifen geplant. Durch die vorgesehene Trasseverbreiterung, die leicht gestreckte Linienführung und die Sicherung der Stabilität sind im steil abfallenden Gelände seeseitig über den gesamten Projektperimeter neue Kunstbauten erforderlich, so insbesondere bis zu acht Meter hohe und rückverankerte Stützkonstruktionen. Diese stellen den Hauptgrund für die relativ hohen Kosten des Projekts dar.
Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
Die eingegangenen Offerten für die Bauhauptarbeiten zeigten, dass die ursprünglich erteilte Ausgabenbewilligung für die Umsetzung des Projekts nicht ausreicht. Die in der Ausgabenbewilligung miteingerechnete offene Reserve von 10 % der Baukosten kann die auf Basis der eingereichten Baumeisterofferten ermittelten Mehrkosten nicht auffangen.
Die Kostensteigerungen sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Die gestiegenen Kosten für Materialien, Energie und Transporte sowie die volatilen Rohstoffmärkte dürften sich erheblich auf die Unternehmerpreise ausgewirkt haben. Alleine die Bauteuerung beträgt sei Juli 2024 4.5 Prozent. Auch die aktuelle geopolitische Lage sorgt für Unsicherheiten, welche von den Anbietern in ihren Kalkulationen berücksichtigt werden. Zudem hat die anhaltend hohe Auslastung in der Baubranche zu einem deutlichen Anstieg der Preise geführt. Zahlreiche gleichzeitig laufende Infrastrukturvorhaben auf nationaler und regionaler Ebene wirken sich – insbesondere bei technisch anspruchsvollen Projekten – entsprechend unmittelbar auf die Angebotspreise aus. Die Neubeurteilung der Kostenpositionen ergibt eine Erhöhung der Gesamtkosten um 6.2 Mio. Franken.
Der Regierungsrat ist nach wie vor von der Notwendigkeit der Sanierung und des Ausbaus dieser Strecke überzeugt. Nach Vollendung der Bauarbeiten auf der Luzerner Seite wird die adäquate Weiterführung des Strassenquerschnitts auf dem Schwyzer Abschnitt wohl auch von der Bevölkerung erwartet. Der moderate Ausbau der Strasse mit Verbreiterung der Querschnitte analog der bereits ausgebauten Abschnitte Seehof, Langmatt und Forstegg erhöht die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer auch auf diesem kritischen Bereich wesentlich. Massgebliche Einsparungen durch Projektoptimierungen lassen sich aufgrund der Komplexität der Bauwerke und des ohnehin zwingend gegebenen Sanierungsbedarfs der bestehenden Anlagen nicht erreichen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung um 6.2 Mio. Franken.
Antrag an den Kantonsrat
Vorlage an den Kantonsrat
Staatskanzlei
Regierungsrat André Rüegsegger
Vorsteher Baudepartement
+41 41 819 25 00