Onlineschalter des Kantons Schwyz ist aufgeschaltet
Erste Behördenleistungen ab sofort digital und rund um die Uhr verfügbar
Der Kanton Schwyz nimmt seinen Onlineschalter per 31. August 2026 in Betrieb. Bürgerinnen und Bürger können ab sofort erste Behördenleistungen digital, niederschwellig und rund um die Uhr beziehen. Der Onlineschalter bildet als Basisinfrastruktur einen zentralen Baustein für die digitale Verwaltung und wird nun laufend ausgebaut.
Seit Herbst 2024 hat der Kanton im Rahmen des Projekt Digitaler Schalter zusammen mit den Gemeinden am Aufbau des Onlineschalters Kanton Schwyz gearbeitet. Zum Start stehen sieben kantonale und sieben kommunale Dienstleistungen zur Verfügung. Weitere, bereits bestehende digitale Angebote wie der E-Umzug sind auf dem Onlineschalter ebenfalls auffindbar respektive gebündelt. Grundsätzlich sollen als Fernziel alle möglichen digitalen Dienstleistungen über den Onlineschalter angeboten werden. Das Portfolio wird nun kontinuierlich mit Leistungen des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden ausgebaut.
Die Dienstleistungen sind möglichst niederschwellig, das heisst ohne Login, nutzbar. Wer sich mit dem Behördenlogin des Bundes (AGOV) anmeldet, profitiert zusätzlich von vereinfachten Prozessen: So kann beispielsweise eine Adresse automatisch vom System vorausgefüllt werden.
Ziel Regierungsrat und Auftrag Kantonsrat umgesetzt
Mit der Strategie Digitale Verwaltung Schwyz 2032 hat der Regierungsrat im Jahr 2022 das Ziel festgelegt, dass Behördengänge künftig komplett digital und rund um die Uhr abgewickelt werden können und die digitale Abwicklung zum Normalfall wird. Der Onlineschalter bildet als zentrale digitale Plattform das Rückgrat der diesbezüglichen Umsetzung und ermöglicht den orts- und zeitunabhängigen Bezug öffentlicher Leistungen.
Der Kantonsrat hat den Onlineschalter am 24. Oktober 2024 mit 88 zu 8 Stimmen in Auftrag gegeben und die Ausgaben von gesamthaft rund 3.6 Mio. Franken für den Aufbau und Betrieb bis 2028 gutgeheissen. Kanton, Bezirke und Gemeinden tragen die Kosten für Aufbau und Betrieb je hälftig. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat zudem am 2. Juli 2026 die Vorlage zum neuen Gesetz über die digitale Verwaltung überwiesen. Dieses bildet die zukünftige Rechtsgrundlage für den Onlineschalter sowie eine zentrale Benutzer- und Zugriffsverwaltung. Zudem werden Prinzipien wie «digital first» und «once-only» konsequent verankert. Damit ergibt sich ein Schulterschluss der strategischen Ziele und der rechtlichen Grundlagen sowie der praktischen Umsetzung.
Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bezirken
Der Einbezug der Gemeinden und Bezirke ist für den Onlineschalter von zentraler Bedeutung, da zahlreiche, von der Bevölkerung regelmässig nachgefragte Behördendienstleistungen – etwa Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge oder Heimatausweise – auf dieser Ebene erbracht werden. Technische Grundlage des Onlineschalters bildet die Standardsoftware des Vereins iGovPortal, dem der Kanton Schwyz beigetreten ist. Die Kantone Fribourg, Jura, Graubünden, Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Solothurn und Wallis setzen ebenfalls auf diese Lösung, was eine Harmonisierung mit anderen Kantonen ermöglicht.
Weiterer Ausbau geplant
Der Ausbau des Dienstleistungsangebots wird fortlaufend geplant. Welche und wie viele weitere Behördenleistungen künftig aufgeschaltet werden können, hängt unter anderem vom erreichten Standardisierungsgrad ab. Die Bedürfnisse der Gemeinden und Bezirke geniessen dabei hohe Priorität. Ziel bleibt eine einfach auffindbare, niederschwellige und barrierefreie digitale Verwaltung, die den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft gerecht wird. Die analogen Kanäle werden vorderhand konsequent beibehalten, der Onlineschalter erweitert somit lediglich den Zugang zu öffentlichen Leistungen.
Onlineschalter Kanton Schwyz (oder ganz oben auf der Startseite)
Finanzdepartement
Landesstatthalter Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00
(erreichbar am Freitag, 28. August 2026: 11.00 - 11.30 Uhr)