Zustimmung der vorberatenden Kommission zur Erhöhung einer Ausgabenbewilligung

Mehrkosten bei der Sanierung und dem Ausbau der Hauptstrasse zwischen Wangen und Tuggen

6.95 Mio. Franken mehr kostet die Sanierung des Strassenabschnitts Holeneich bei Tuggen (Bild: Stefan Zürrer)

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Willi Kälin, beantragt dem Kantonsrat, der Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 390, Holeneich – Lägeten, Tuggen, zuzustimmen.

Der Projektperimeter hat eine Länge von knapp 2 km. (Orthofoto: BD)

Die Kantonsstrasse Nr. 390, Lachen bis Grynau, soll auf dem Abschnitt zwischen Holeneich bis Lägeten in Tuggen auf einer Länge von knapp 2 km saniert und ausgebaut werden. Das Projekt besteht insbesondere aus dem Bau eines neuen kombinierten Velo- und Gehwegs, der Aufwertung der Knoten Mühlenen- und Bolenbergstrasse, dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen mit einer zusätzlichen Bushaltestelle (Bolenberg) und dem vollständigen Ersatz des bestehenden Strassenkörpers.

Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
Für die Sanierung und den Ausbau der Zürcherstrasse zwischen Holeneich und Lägeten hat der Kantonsrat im Juni 2022 eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 20.5 Mio. Franken gesprochen. Notwendige Projektanpassungen infolge eines Verwaltungsgerichtsentscheids und Verhandlungen mit Einsprechern sowie erhebliche Kostensteigerungen im Tiefbau führen nun dazu, dass diese Ausgabenbewilligung für die Umsetzung des Projekts nicht ausreicht. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung um 6.95 Mio. Franken.

Klare Unterstützung durch die Kommission
Nachdem die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen anlässlich ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2026 über das Projekt und die Kostenentwicklung detaillierte Informationen erhalten hatte, stellte sie sich einstimmig hinter die beantragte Erhöhung der Ausgabenbewilligung. Gleich wie der Regierungsrat ist auch die vorberatende Kommission weiterhin von der Notwendigkeit der Sanierung und des Ausbaus dieser Strecke überzeugt. Zu Diskussionen Anlass gab zwar die unerfreuliche Entwicklung der Kosten beim Projekt. Diese konnte jedoch insbesondere mit den Projektanpassungen bei den Bushaltestellen, den Aufwertungsmassnahmen bei den Bachdurchlässen mit unter anderem Offenlegung des Kesselrietgrabens, den Massnahmen für den Wildwechsel sowie der allgemeinen Bauteuerung nachvollziehbar erklärt werden.

Start der Hauptarbeiten im Frühjahr 2027
Nach der Genehmigung der Ausgabenbewilligungen durch den Kantonsrat wird vorbehältlich eines Referendums angestrebt, mit den Hauptarbeiten im Frühjahr 2027 zu beginnen. In den Jahren 2025/2026 wurden für den Strassenausbau bereits Vorarbeiten, namentlich Rodungen und Abbrucharbeiten, vorgenommen. Die Bauzeit beträgt rund drei Jahre.

Kantonsrat
Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen


Willi Kälin
Präsident der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen
+41 41 819 25 15