Wasserstände und Trinkwasserversorgung im Kanton Schwyz

Das Umweltdepartement verfolgt die Thematik aufmerksam

(UD/AfG) Die anhaltende Trockenheit lässt die Pegelstände der Gewässer stetig sinken. Die Bevölkerung ist angehalten, notwendige Wasserentnahmen, über das Bewilligungsverfahren «Temporäre Wasserentnahmen bei Trockenheit» bewilligen zu lassen. 
Für die Seen und das Grundwasser sind aktuell keine Massnahmen notwendig. Generell soll jedoch mit dem Trinkwasser sparsam umgegangen werden.

Zustand der Fliessgewässer
Derzeit weisen die grösseren Gewässersysteme einen noch konstanten Niederwasserabfluss auf, welcher für gewöhnlich an 350 Tagen im Jahr erreicht oder überschritten wird. Es herrscht somit
noch keine absolute Trockenheit in den Fliessgewässern des Kantons Schwyz. Dies im Gegensatz zu anderen Kantonen, die bereits Massnahmen ergriffen haben. Die für die kommenden Tage prognostizierten Gewitterregen dürften nur zu einer geringfügigen Entspannung führen.

Zustand der Seen und der Trinkwasserversorgung
Die Seestände geben ein gutes Bild bezüglich der Wasserstände ab. Sie liegen deutlich höher als im Jahr 2018 und bewegen sich auf einem Niveau, welches an etwa 300 Tagen im Jahr erreicht oder überschritten wird. Daher sind an den Seen aktuell keine Massnahmen angezeigt.
Zurzeit können die Wasserversorgungen im Kanton Schwyz den Trinkwasserbedarf problemlos decken. Bei weiter andauernder Trockenheit kann es zu einzelnen Versorgungsengpässen kommen. In diesem Fall werden die Wasserbezüger von den Wasserversorgern oder Genossenschaft direkt informiert. Teils kann Wasser auch von Nachbarversorgungen bezogen werden, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Temporäre Wasserentnahmen bei Trockenheit
Aufgrund der Trockenheit besteht die Möglichkeit, eine temporäre Wasserentnahme beim Amt für Gewässer zu beantragen (www.sz.ch/wassernutzung). Wasser ist ein öffentliches Gut und steht der Allgemeinheit im Rahmen des Gemeingebrauchs zur Verfügung. Es besteht jedoch kein generelles Anrecht auf eine Wasserentnahme aus Gewässern. Für eine Entnahme, die über den Gemeingebrauch hinausgeht (z. B. Abpumpen, Entnahmen mit Druckfass usw.), ist eine Bewilligung notwendig. Wer ohne eine Bewilligung Wasser aus einem Gewässer entnimmt, verstösst gegen das Wasserrechtgesetz.

Fünf Tipps zum Wassersparen
Der durchschnittliche Wasserverbrauch im Kanton Schwyz beträgt rund 46 000 Kubikmeter pro Tag.
Mit folgenden Tipps lassen sich Wasser und somit Energie und Geld einsparen:
–   Duschen statt baden und die richtigen Wasserspar-Armaturen verwenden.
–   Die Waschmaschine richtig füllen, ohne Vorwaschen und mit Sparprogramm laufen lassen.
–   Geschirrspüler benutzen und Wasser nicht unnötig laufen lassen.
–   Regenwasser sammeln.
–   Am besten früh morgens oder abends Pflanzen direkt im Wurzelbereich giessen.

Umweltdepartement

Auskunft: Marcel Budry, Amt für Gewässer, Abteilung Wasserbau, Telefon 041 819 25 67 (erreichbar zwischen 09.00 und 10.00 Uhr)

Fotos:
Fotos trockener Bach in Vorderthal

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