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Wassernutzung

Wer ein öffentliches Gewässer als Trink- oder Brauchwasser nutzen will, bedarf einer Bewilligung oder einer Konzession.

Als öffentliche Gewässer gelten:

  • Seen
  • Flüsse und Bäche
  • Grundwasservorkommen
  • in Ausnahmefällen auch Quellen

Verfahren

Für den Erhalt einer Konzession ist ein entsprechendes Gesuch über die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde) einzureichen. Die Federführung des Verfahrens, Publikation und die kantonsinterne Koordination liegen beim Amt für Gewässer. Das nachfolgende Formular ist neben den formellen Angaben dem Gesuch beizulegen.

(In Gemeinden, welche mit dem elektronischen Baugesuchsverfahren (ebau-sz.ch) arbeiten, wurde oben erwähntes Gesuchsformular bereits integriert und ist nicht mehr separat einzureichen.) Gemäss § 22 des Wasserrechtsgesetzes sind für die Nutzung eines öffentlichen Gewässers zu Trink- und Brauchwasserzwecken jährlich die Verbrauchszahlen mittels dem untenstehenden Formular dem Amt für Gewässer zu melden. Basierend auf der genutzten Menge, stellt das Amt für Gewässer den Konzessionären eine Rechnung.

Eine Konzession stellt ein persönliches Sondernutzungsrecht dar und wird nicht automatisch bei einer Handänderung übertragen. Entsprechende Mutationen sind dem Amt für Gewässer in schriftlicher Form mitzuteilen.

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