Interessenbindungen der öffentlichen Amtsträger ab sofort einsehbar

Umsetzung des Transparenzgesetzes

(Stk/i) Personen, die im Kanton, den Bezirken oder Gemeinden für ein öffentliches Amt kandidieren und in ein solches gewählt werden, müssen gemäss Transparenzgesetz vom 6. Februar 2019 (TPG, SRSZ 140.700) ihre Interessenbindungen offenlegen.

Die Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindungen gilt für die folgenden Ämter:

  • Kantonsräte
  • Regierungsräte
  • Staatsschreiber
  • Richter der kantonalen Gerichte und der Bezirksgerichte
  • Bezirks und Gemeinderäte
  • Bankräte und Erziehungsräte
  • Datenschutzbeauftragte und Stellvertretung
  • Oberstaatsanwältin und Stellvertretung

Diese Interessenbindungen sind seit Montag, 23. Januar 2023, online einsehbar. Im gleichen Tool können auch die Partei- und die Kampagnenfinanzierung erfasst und angezeigt werden. Weitere Informationen zum Transparenzgesetz sind unter www.sz.ch/transparenz verfügbar.

Staatskanzlei

Auskunft: Anton Waldvogel, Leiter Kanzlei, Telefon 041 819 26 10