Neues Raumplanungsrecht tritt in Kraft

Bauen ausserhalb der Bauzonen wird stabilisiert

Die Gesetzesanpassung auf Bundesebene verfolgt das Ziel, die Anzahl Gebäude und versiegelter Flächen im Nichtbaugebiet langfristig zu stabilisieren. (Bild: Stefan Zürrer)

Per 1. Juli 2026 treten weitere Bestimmungen der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) in Kraft. Die Gesetzesrevision betrifft insbesondere das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Gesetzesanpassung auf Bundesebene verfolgt das Ziel, die Anzahl Gebäude und versiegelter Flächen im Nichtbaugebiet langfristig zu stabilisieren.

Die Kantone sind verpflichtet, die Entwicklung zu beobachten und dem Bund regelmässig Bericht zur Anzahl Gebäude sowie den versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen zu erstatten.

Abbruchprämie wird eingeführt
Zudem schafft das Bundesrecht neue finanzielle Anreize für den freiwilligen Rückbau nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Neu können die effektiven Abbruchkosten unter bestimmten Voraussetzungen finanziell mit einer Abbruchprämie abgegolten werden. Ein weiteres Ziel der Revision ist die Eindämmung illegaler Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzonen. Deshalb werden die Regelungen für den Umgang mit widerrechtlich erstellten Bauten und Anlagen verschärft.

Vollzugshilfen in Erarbeitung
Für die vorläufige Umsetzung der neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes hat der Regierungsrat eine kantonale Verordnung erlassen, die ebenfalls am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen sind der Kanton und die Gemeinden bei deren Umsetzung gefordert. Der Kanton Schwyz wird die notwendigen Vollzugshilfen bereitstellen und die betroffenen Behörden bei der Anwendung der neuen Vorschriften unterstützen.

Weitere Informationen zur Revision des Raumplanungsgesetzes: www.sz.ch/rpg2

Volkswirtschaftsdepartement


Thomas Huwyler
Vorsteher Amt für Raumentwicklung
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