Navigieren im Kanton Schwyz

Projekte und Grundlagen

Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP), Agglomerationsprogramme sowie weitere kantonale Konzepte und Grundlagen unterstützen die gezielte und nachhaltige Entwicklung des Kantons Schwyz und seiner Gemeinden. Sie dienen dazu, Interessen besser zu koordinieren, die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken und eine verlässliche Grundlage für Richtplananpassungen sowie die nachfolgende Planung zu schaffen.

Revision Raumplanungsgesetz

Die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) betrifft Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. Wenn Sie dort bauen, eine bestehende Baute zurückbauen oder ein nachträgliches Baugesuch einreichen möchten, gelten neue bundesrechtliche und kantonale Vorgaben.

Was ändert sich im Kanton Schwyz?

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes gelten im Kanton Schwyz insbesondere folgende Neuerungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone:

  • zusätzliche Anforderungen bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone,
  • Abbruchprämie für bestimmte Rückbauten,
  • strengere baupolizeiliche Bestimmungen.

Planen Sie ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone?
Informationen zum Baubewilligungsverfahren, zu den Voraussetzungen sowie zur Einreichung von Gesuchen finden Sie unter Bauen ausserhalb der Bauzonen

Zusätzliche Anforderungen beim Baugesuch

Das revidierte Raumplanungsgesetz verfolgt das Ziel, die Anzahl von Gebäuden und versiegelten Böden ausserhalb der Bauzonen langfristig zu stabilisieren. Die Kantone haben die Aufgabe, die Einhaltung der Stabilisierungsziele zu überwachen und Massnahmen dafür zu ergreifen. Deshalb sind bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone zusätzliche Angaben zu Gebäuden und versiegelten Flächen erforderlich. Namentlich ist ein Umgebungsplan nötig, der Bodenoberflächenveränderungen und Terrainanpassungen für das gesamte Grundstück ausweist.

Was bedeutet das Stabilisierungsziel?

Eines der Hauptziele von RPG 2 ist, dass die Anzahl der Gebäude und der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nicht unkontrolliert zunimmt. Deshalb darf die Anzahl der Gebäude und der versiegelten Flächen gesamthaft gegenüber den in der Raumplanungsverordnung festgelegten Referenzwerten um höchstens 2 % zunehmen.

Für den Kanton Schwyz betragen diese Referenzwerte 17 884 Gebäude und 699 Hektaren versiegelte Fläche. Werden diese Werte um mehr als 2 % überschritten, muss jede neu zugelassene Baute und Anlage bzw. neu anrechenbare versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen durch den Abbruch eines bestehenden Gebäudes ausserhalb der Bauzonen bzw. durch die Entsiegelung oder Rekultivierung einer gleich grossen Fläche kompensiert werden.

Zur Überprüfung der Entwicklung führt der Kanton ein Monitoring durch und erstattet dem Bund regelmässig Bericht.

Abbruchprämie für bestimmte Rückbauten

Der Kanton Schwyz entschädigt den Abbruch von Gebäuden ausserhalb der Bauzone. Die Abbruchprämie erfolgt auf Gesuch und nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben. Rückbauten, die vor dem 1. Juli 2026 erfolgt sind, werden nicht entschädigt. 

Baupolizei ausserhalb der Bauzonen

Bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone gelten strengere Regeln.

So ist künftig ein ausserhalb der Bauzone angeordneter Nutzungsstopp von der Gemeinde in der Regel innert 30 Tagen nach der Eröffnung der Anordnung durchzusetzen, wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die Nutzung rechtmässig ist. Zudem kann künftig nur noch das Amt für Raumentwicklung entscheiden, ob ausnahmsweise auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verzichtet werden kann.

Der Antrag muss durch die kommunale Baubewilligungsbehörde gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Die kantonale Verordnung über die vorläufige Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes dient als Übergangslösung und wird später durch das ordentliche Planungs- und Baugesetz (PBG) abgelöst.
  • Raumplanungsgesetz (RPG)
  • Raumplanungsverordnung (RPV)

Kantonale Entwicklungsschwerpunkte

Die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) können die Wirtschaftsentwicklung auf konzentrierte und räumlich abgestimmte Standorte lenken. Ziel der ESP-Politik ist, hochwertige Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung anzusiedeln. Die Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung der ESP-Arbeitsplatzgebiete (ESP-A) und ESP-Bahnhofgebiete (ESP-B) obliegt den Standortgemeinden. Der Kanton unterstützt die Entwicklung personell und finanziell durch die ESP-Koordinationsstelle.

Entwicklungsschwerpunkte  Arbeitsplatzgebiete (ESP-A)

Entwicklungsschwerpunkte Bahnhofsgebiete (ESP-B)

  • Bahnhof Pfäffikon (Gemeinde Freienbach)
  • Bahnhof Siebnen (Gemeinde Wangen)
  • Bahnhof Seewen-Schwyz (Gemeinde Schwyz)
  • Bahnhof Brunnen (Gemeinde Ingenbohl)
  • Bahnhof Arth-Goldau (Gemeinde Arth)
  • Bahnhof Einsiedeln (Bezirk Einsiedeln)

Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete

Agglomerationsprogramme

Siedlungsentwicklung und Verkehr sind eng miteinander verknüpft: Zum einen bewirken neue Verkehrsangebote zusätzliches Siedlungswachstum. Zum anderen entsteht durch die Siedlungsentwicklung ein höheres Verkehrsaufkommen und eine Mehrbelastung der Infrastruktur. Mit Agglomerationsprogrammen fördert der Bund eine abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsplanung in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen.

SchwyzOberseeLuzern, Einsiedeln (in Erarbeitung)


Kantonale Nutzungspläne

Kantonale Nutzungspläne können von den zuständigen kantonalen Departementen für spezifische Planungen wie beispielsweise regionale Entwicklungsschwerpunkte, Materialabbau und Deponien sowie schutzwürdige Gebiete von mindestens regionaler Bedeutung erlassen werden. Unter anderem bei regionalen Entwicklungsschwerpunkten ist zusätzlich die Zustimmung der betroffenen Gemeinden erforderlich. Die verschiedenen Typen kantonaler Nutzungspläne sind abschliessend in § 10 des Planungs- und Baugesetzes festgelegt. Der Erlass durch die Departemente ermöglicht ein schnelleres Verfahren und unterstützt somit eine zeitnahe Planung. Weitere kantonale Nutzungspläne werden durch das Amt für Wald und Natur und Amt für Umwelt und Energie erstellt.

Brunnen Nord

Auf dem Gebiet der ehemaligen Zementfabrik entsteht Raum für ca. 1200 Einwohnende und 1400 Arbeitsplätze. Mit der Aufnahme von Brunnen Nord als Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet wird die Planung weiter vorangetrieben.

Grundeigentümerverbindlich

Zur Information

Zeughausareal Seewen Schwyz

Der kantonale Nutzungsplan für das Zeughausareal konnte in Kraft gesetzt werden. Sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinde Schwyz ist damit ein wichtiger Meilenstein für die Umnutzung des ehemaligen Zeughauses der Schweizer Armee gesetzt. Die Planung des Zeughausareals wird als kantonaler Entwicklungsschwerpunkt weiter vorangetrieben.

Grundeigentümerverbindlich

Zur Information

Weitere Grundlagen

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken