Promotionsreglement
Informationen für Erziehungsberechtigte
Die Schülerinnen und Schüler an der Volksschule werden beurteilt. Die Beurteilung dient den drei nachfolgenden Zielen:
- Steuerung und fortlaufende Überprüfung der Lernprozesse
- zusammenfassende Beurteilung der erworbenen Kenntnisse
- Prognose über die künftige Schul- oder Berufslaufbahn
Die Leistungsbeurteilung und die Verhaltensbeurteilung orientieren sich an den Lernzielen. Sie erfolgt zielorientiert, förderorientiert und leistungsorientiert.
Ordner Schülerinnen- und Schülerbeurteilung
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Kapitel 0: Kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung
- Kapitel 1: Grundlagen der Beurteilung
- Kapitel 2: Gesetzliche Vorgaben
- Kapitel 3: Leistungsbeurteilung
- Kapitel 4: Förderorientierte Verhaltensbeurteilung
- Kapitel 5: Beurteilungsgespräch
- Kapitel 6: Zeugnis / Vollzugsvorschriften
- Kapitel 7: Promotion und Übertritte
- Quellenangaben
- Volksschulzeugnis Fragen und Antworten
Beobachtungs- und Beurteilungsbogen
Die Förderung und Beurteilung des Verhaltens erhält in allen Klassen einen grösseren Stellenwert. Dabei wird zwischen Lern- und Arbeitsverhalten einerseits und Sozialverhalten anderseits unterschieden. Obligatorisch werden je drei Verhaltensziele gefördert und auf Semesterende beurteilt.
- Kindergarten: Beobachtungs- und Beurteilungsbogen
- Förderorientierte Verhaltensbeurteilung: Beurteilungsbogen
- Beurteilen im Fach Hauswirtschaft
Aufstufungsverfahren in der dreiteiligen Sekundarstufe I
Empfehlungen zur Durchlässigkeit:
Gesuch um individuelle Lernzielanpassung, (Teil-)Noten- und Fachbefreiung
- Ablauf Gesuche um Indiv. Lernzielanpassung, (Teil-)Notenbefreiung und Fachbefreiung
- Gesuch Indiv. Lernzielanpassung mit Notenbefreiung
- Gesuch Teilnotenbefreiung
- Gesuch Fachbefreiung Französisch
- Gesuch Notenbefreiung ohne Lernzielanpassung
- Gesuch Aufhebung-Lernzielanpassung-(Teil-)Notenbefreiung
- Merkblatt schriftlicher Bericht
Zeugnis
Übertritt in die Sekundarstufe I für Schulen mit Promotionsreglement
Der Übertritt in die Sekundarstufe I erfolgt auf der Grundlage einer erweiterten Beurteilung. Ziel des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens ist es, gemeinsam zwischen Lehrperson, Erziehungsberechtigten und Schülerin oder Schüler am Ende der Primarstufe eine den Fähigkeiten, den Neigungen und Berufsabsichten sowie der mutmasslichen Entwicklung des Kindes entsprechende Schulart der Sekundarstufe I zu finden.
Informationen / Übertrittsformulare
Beurteilungsblatt Übertritt
Beurteilungsbogen
Provisorische Schülermeldung
Definitive Zuweisungen Primarstufe - Sekundarstufe l
Zuweisungsentscheide
- Primarstufe - Dreiteilige Sekundarstufe l
- Primarstufe - Kooperative Sekundarstufe l
- Real - Dreiteilige Sekundarstufe l
Ergänzungsblätter zu den Zuweisungsentscheiden
- Primarstufe - Dreiteilige Sekundarstufe l
- Primarstufe - Kooperative Sekundarstufe l
- Real - Dreiteilige Sekundarstufe l