Berufsbildung
Die betriebliche Grundbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufs- oder Tätigkeitsfeld erforderlich sind. Sie dauert zwei bis vier Jahre.
Zuständige Beratungsperson suchen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Grundbildung stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung. Wählen Sie Ihren Beruf, um die für Sie zuständige Beratungsperson zu finden:
Rechtliche Grundlagen
Bund
Kanton
- Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung
Institutionen
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB)
- Handels- und Industrieverein des Kantons Schwyz
- Kantonal-Schwyzerischer Gewerbeverband
- Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK)
- Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung (SDBB)
- Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB)