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Provisorischer Tarif für psychologische Psychotherapie ab 1. Juli 2022

Am 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Der Bundesrat hat damit einen Systemwechsel vom sogenannten Delegationsmodell – bei dem die Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten – zum Anordnungsmodell beschlossen. Damit Psychotherapeuten selbständig gegenüber der OKP abrechnen können, wird ein Tarif für die psychologische Psychotherapie benötigt.
Eine Einigung betreffend Tarif konnte bis am 1. Juli 2022 nicht zwischen allen Tarifpartnern gefunden werden. Damit die psychologischen Therapeuten ab diesem Datum ihre Leistungen trotzdem abrechnen können, hat der Kanton Schwyz – im Sinne einer vorsorglichen Massnahme - einen provisorischen Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie von CHF 2.58 pro Minute festgesetzt. Dieser gilt bis zur Festsetzung oder Genehmigung eines definitiven Tarifs oder bis zur Genehmigung eines schweizweiten Tarifs durch den Bundesrat.

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