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Menschen mit Behinderung

Der Kanton ist für die Planung, Finanzierung und Anerkennung von Angeboten für erwachsene Menschen mit Behinderung zuständig. Er stellt sicher, dass den Menschen mit Behinderung aus dem Kanton Schwyz die erforderlichen Plätze in Wohnheimen, Tagesstätten und Werkstätten zur Verfügung stehen.

Der Auftrag ist im Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) und der Verordnung über Behinderteneinrichtungen (BehiVO) verankert und wird im Konzept zur Förderung der Eingliederung von erwachsenen Menschen mit Behinderung näher beschrieben.

Der Kanton Schwyz hat mit folgenden vier Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen:

Die Platzierung und Finanzierung in ausserkantonalen Einrichtungen erfolgt über die IVSE Verbindungsstelle nach den Richtlinien der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).

Mein Platz

Auf der Angebotsplattform meinplatz.ch finden Sie Ihren Wohn- oder Arbeitsplatz.

Für Beratungen und zur Unterstützung bei der Suche eines bedarfsgerechten Angebots können die Dienstleistungen der Pro Infirmis kostenlos genutzt werden.

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Konzepte

Bauten

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