Jagd und Wildtiere
Aktuelles
Wolfsmonitoring: Fähe erfolgreich besendert
Im Rahmen des Wolfsmonitorings wurde bei Altendorf eine Fähe aus dem Chöpfenbergrudel besendert.
Biber im Kanton Schwyz wieder heimisch
Im Kanton Schwyz häufen sich Nachweise zur dauerhaften Anwesenheit des geschützten Bibers. Zur Förderung einer sachgerechten Koexistenz ist ein kantonales Biberkonzept geplant; Hinweise aus der Bevölkerung sind willkommen.
Abschusszahlen Jagdsaison 2025 / 2026
Die Abschusszahlen der aktuellen Jagdsaison für Schalenwildarten sowie Murmeltiere und Schneehasen liegen vor und sind in der kantonalen Jagdstatistik ersichtlich.
Regulation des Chöpfenberg-Rudels ist beendet
Die geplante Regulation des einzigen Wolfsrudels im Kanton Schwyz ist abgeschlossen: Die drei zur Entnahme freigegebenen Jungwölfe wurden erlegt, womit das vom Regierungsrat festgelegte Regulationsziel erreicht wurde.
Fünf Wolfswelpen nachgewiesen
Beim Chöpfenberg wurden fünf Wolfswelpen bestätigt - der Kanton Schwyz dokumentiert damit die Entwicklung seines ersten Wolfsrudels. Das Monitoring erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus.
Erstes Wolfsrudel im Kanton Schwyz bestätigt
In Ausserschwyz wurden erstmals zwei Wolfswelpen nachgewiesen - der Kanton Schwyz bestätigt damit die Bildung eines Wolfsrudels. Das Monitoring erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus.
Empfehlungen für den Umgang mit Wölfen
Das Amt für Wald und Natur informiert die Bevölkerung über Verhaltensregeln im Umgang mit Wölfen - sowohl bei Sichtungen als auch im Alltag. Anlass sind vermehrte Wolfssichtungen in der Region Ausserschwyz.
Eidgenössische Gesetzgebung
Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Die Hauptthemen sind Eingriffe bei geschützten Arten, Massnahmen zum Herdenschutz, die Verhütung und Vergütung von Wildschäden, Finanzhilfen und Beratung für die Kantone, die Sicherung der Wildtierkorridore, der Tierschutz sowie der jagdrechtliche Vollzug. Wenn das kantonale Recht von den neuen Bestimmungen abweicht, hat das Bundesrecht Vorrang. Das kantonale Recht wird angepasst, und die Jägerschaft wird rechtzeitig über die geltenden Änderungen informiert.
Weitere Infos unter den Eidgenössichen Rechtlichen Grundlagen