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Justiz

Die Gerichte sind für die sach- und zeitgerechte Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten besorgt und fällen strafrechtliche Sanktionen aus. Sie entscheiden stets unabhängig, allein nach Gesetz und Recht.

Gerichtsorganisation

Vermittlerämter (Schlichtungsbehörden)

Vermittlerämter streben bei Zivilstreitigkeiten gütliche Einigungen oder Vergleiche zwischen den Parteien an.

Bezirksgerichte

Die Bezirksgerichte sind erste Gerichtsinstanz für Zivilsachen und leichtere Strafsachen.

Straf-, Jugend- und Zwangsmassnahmengericht

Das Strafgericht ist die erste Instanz für schwere Strafsachen.

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Es setzt sich zusammen aus einem Präsidenten, einem weiteren vollamtlichen Mitglied sowie sieben nebenamtlichen Richtern

Kantonsgericht

Das Kantonsgericht ist das oberste kantonale Gericht in Zivil-, Straf- und Vollstreckungssachen. Ihm gehören der Präsident und zwei weitere vollamtliche Mitglieder sowie elf nebenamtliche Richter an. Der Präsident und vier Richter werden vom Kantonsrat, die übrigen Richter von den Stimmberechtigten der einzelnen Bezirke gewählt. Das Kantonsgericht hat die Aufsicht über die unteren Gerichte, Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sowie die Betreibungsämter.

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