Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist zuständig für die Veranlagung der direkten Steuern, die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an Privatpersonen, die Abrechnung der pauschalen Steueranrechnung, das Inkasso der Quellensteuern, die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer, die Liegenschaftenschätzung sowie für Informationen und Auskünfte zu Steuerfragen.