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Beschaffungswesen

Beschaffungswesen

Die öffentlichen Auftraggeber (Bund, Kantone, Bezirke, Gemeinden, öffentliche Unternehmen) beziehen auf dem freien Wirtschaftsmarkt für ihre Aufgabenerfüllung Sachmittel und Leistungen von privaten Anbietern. Dabei sind sie verpflichtet, bei der Beschaffung dieser Bau- oder Dienstleistungen respektive Lieferungen die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts zu beachten. Das bedeutet insbesondere, dass öffentliche Aufträge je nach Auftragswert in bestimmten Verfahren vergeben werden müssen. So muss zum Beispiel eine Gemeinde einen Auftrag im Bauhauptgewerbe mit einem Auftragswert über CHF 500'000 im offenen Verfahren ausschreiben, so dass jeder Anbieter ein Angebot einreichen kann.

Die Begriffe «öffentliches Beschaffungswesen», «Submissionswesen» und «Vergabewesen» werden synonym verwendet. 

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