Beschaffungswesen
Beschaffungswesen
Die öffentlichen Auftraggeber (Bund, Kantone, Bezirke, Gemeinden, öffentliche Unternehmen) beziehen auf dem freien Wirtschaftsmarkt für ihre Aufgabenerfüllung Sachmittel und Leistungen von privaten Anbietern. Dabei sind sie verpflichtet, bei der Beschaffung dieser Bau- oder Dienstleistungen respektive Lieferungen die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts zu beachten. Das bedeutet insbesondere, dass öffentliche Aufträge je nach Auftragswert in bestimmten Verfahren vergeben werden müssen. So muss zum Beispiel eine Gemeinde einen Auftrag im Bauhauptgewerbe mit einem Auftragswert über CHF 500'000 im offenen Verfahren ausschreiben, so dass jeder Anbieter ein Angebot einreichen kann.
Die Begriffe «öffentliches Beschaffungswesen», «Submissionswesen» und «Vergabewesen» werden synonym verwendet.
Vorstösse
- Interpellation I 30/05: Submissionsverordnung
- Postulat P 8/07: Umwelt- und Sozialverträglichkeit bei öffentlichen Vergaben
- Interpellation I 11/08: Submissionsrecht im Kanton Schwyz: Wird der Spielraum zugunsten der ansässigen Unternehmen voll ausgeschöpft?
- Motion M 19/15: Stärkung des einheimischen Bau- und Energierohstoffs Holz
- Postulat P 9/18: Mehr Wettbewerb im öffentlichen Verkehr
- Interpellation I 39/19: Tiefbauamt vergibt Aufträge zur Verkehrszählung an ausländisches Unternehmen
- Postulat P 6/20: Echtes Hopp Schwyz: Eigene Ressourcen im Kanton Schwyz nutzen
- Interpellation I 7/20: Beschaffung von Kommunalfahrzeugen mit Problemen?
- Motion M 10/20: Keine Diskriminierung für unser Gewerbe im Beschaffungswesen
- Interpellation I 17/21: Unsorgfältige Vergaben im Beschaffungswesen beim Tiefbauamt?