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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitnehmerschutz

Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.

Dabei hat das Arbeitsinspektorat eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben im Rahmen des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel sowie des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung. Zusätzlich vollzieht und überwacht es rund 400 verschiedene technische Verordnungen und Richtlinien.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Arbeitsinspektorats stehen die vielfältigen Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Dazu zählen beispielsweise Betriebsbewilligungen, Betriebskontrollen, Abklärungen von Arbeitsunfällen, Bewilligungen von besonderen Arbeitszeiten, themenspezifische Beratungen und Auskünfte zum Arbeitsvertragsrecht.

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