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Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik. Damit werden die von der Gesellschaft geforderten Leistungen einer ökologischen Produktion und einer tiergerechten Haltung der Nutztiere abgegolten.

agriGIS

Alpeinsätze

Biodiversität

Landschaftsqualität

Gesuchseinreichung

Das Projektgesuch ist bis spätestens am 31. August des Anmeldejahres Strukturdatenerhebung einzureichen. Die Bestätigung vom Amt für Landwirtschaft erfolgt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres der Gesuchseinreichung.

  • Die Umsetzung der Massnahmen A7b und L8b hat im Folgejahr der Gesuchseinreichung stattzufinden.
  • Die Umsetzung der Massnahmen L8a und L8c hat im Folgejahr der Gesuchseinreichung zu beginnen.
  • Die Einreichung der Q II - Atteste hat bei der Massnahme L9c spätestens 2, bei den Massnahmen L9b und L9d spätestens 4 Jahre nach Gesuchseinreichung zu erfolgen.

Beitragsauslösung

Damit der Beitrag im Rahmen der LQB ausbezahlt werden kann, muss der Bewirtschafter bis zum 31. Dezember des (letzten) Umsetzungsjahres eine entsprechende Umsetzungsbestätigung an das Amt für Landwirtschaft senden.

    Datenerfassung

    Ressourceneffizienz

    Sömmerung

    Verbuschung, Verunkrautung

    Weidebeitrag

    Weitere Informationen

    Rechtliche Grundlagen

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