Versicherungsleistungen
Arbeitgeber können staatliche Unterstützungsleistungen in Situationen beanspruchen, auf die sie keinen Einfluss haben oder um die Arbeitnehmenden zu schützen. Dazu zählen beispielsweise Insolvenzentschädigung, Kurzarbeitsentschädigung, Schlechtwetterentschädigung oder wetterbedingte Kundenausfälle.