Kantonsstrassen
Strassenbauprogramm
Das kantonale Strassenbauprogramm wird alle zwei Jahre aktualisiert und legt die Strassenbauprojekte für eine Periode von 15 Jahren fest. Es fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates und wird dem Kantonsrat periodisch zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Strassenbauprogramm ist ein Planungsmittel des Regierungsrates.
- Weitere Informationen zu den Nationalstrassen im Kanton Schwyz finden Sie beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)
- Auskünfte zu Bezirks- und Gemeindestrassen erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Behörden.
Grossprojekte > 100 Mio. Franken
A4 Neue Axenstrasse
Die Axenstrasse ist eine Lebensader für die Zentralschweiz und ein wichtiger internationaler Verkehrsträger. Mit dem Bau des Sisikoner Tunnels und des Morschacher Tunnels erhält sie eine neue Linienführung für eine sichere Verfügbarkeit.
Halbanschluss Arth
Der Strassenverkehr aus der Region des oberen Zugersees zu und von den grossen Agglomerationscentren ist in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinde Arth möchten daher den Zugang zur Autobahn verbessern. Deshalb wurde der Ausbau des heutigen Viertelanschlusses zu einem Halbanschluss in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Für eine neue Auffahrtsrampe zur A4 wurden entlang der Rigilehne in Arth mehrere Varianten geprüft. Untersucht wurden unter anderem die verkehrliche Wirkung, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild sowie die wirtschaftlichen Aspekte. Die Variante im Bereich der bestehenden Autobahnabfahrt im Gebiet Süesswinkel hat sich als Bestvariante herausgestellt und wird nun weiterverfolgt.
Die Zufahrt zur Autobahn erfolgt ab der Luzernerstrasse. Dazu muss seeseitig eine neue Rampe gebaut und das bestehende Viadukt in Fahrtrichtung Küssnacht verbreitert und angepasst werden. Die vorliegende Lösung sieht zwar einen geringen Landverbrauch aber auch aufwendige Kunstbauten vor. Gemäss ersten Berechnungen ist mit geschätzten Kosten von rund 30 Mio. Franken zu rechnen.
Das Baudepartement des Kantons Schwyz hat die erste Planungsstufe abgeschlossen. Als Eigentümer der Autobahn A4 wird nun das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die weiteren Planungsschritte in Angriff nehmen und ein Generelles Projekt ausarbeiten. Sobald dieses vorliegt haben sich das ASTRA und der Kanton über den Kostenteiler zu einigen und die Finanzierung sicher zu stellen. Erst wenn das vorliegt, wird das Generelle Projekt dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet, mit dem Vorschlag zur Realisierung.
Zubringer Freienbach
Projektübersicht

Das kantonale Tiefbauamt plant in der Gemeinde Freienbach einen neuen Zubringer von der Wilen-/ Wolleraustrasse zum Autobahnanschluss Schindellegi. Der Zubringer weist eine Länge von ca. 1.2 Kilometern aus, wovon der grösste Teil unterirdisch geführt wird. Der geplante Tunnel hat eine Länge von ca. 940 Meter und wird grösstenteils in einer offenen Baugrube realisiert (sogenannter Tagbautunnel). Er unterquert den Wald Eichholz sowie Wiesland im Gebiet Waldegg-Schwäbegg. Zum Kantonsstrassenprojekt «Zubringer Freienbach» (vormals Zubringer Halten) gehören auch Massnahmen auf den Anschlussstrecken, sprich auf den angrenzenden Kantons- und Gemeindestrassen.
Gemäss Kostenschätzung auf Stufe Machbarkeitsstudie ist für das Gesamtprojekt mit Planungs- und Realisierungskosten in der Höhe von rund 140 Mio. Franken (±30 Prozent, Preisbasis 2016) zu rechnen.
Tunnel statt offene Linienführung
Ursprünglich war vorgesehen, den Autobahnzubringer als Strasse mit offener Linienführung zu realisieren. 2016 wurde dafür ein Vorprojekt erstellt (Vorprojekt Zubringer Halten). Da Beschwerden gegen die kantonale Nutzungsplanung Halten eingegangen waren und auf Gemeindeebene mittels Pluralinitiative eine Tunnellösung gefordert wurde, war der weitere Projektverlauf über mehrere Jahre ungewiss.
Angesichts der grossen und übergeordneten Bedeutung des Projekts für den Kanton Schwyz und die Region Ausserschwyz sowie zur Erhöhung der Realisierungschancen hat der Regierungsrat 2022 beschlossen, auf Basis der bisherigen Planung eine landschaftsschonende Tunnellösung als 100%-iges Kantonsstrassenprojekt weiterzuverfolgen («Kantonsvariante tief»). Die Linienführung und Anschlussknoten entsprechen weitgehend der bisherigen Planung, wodurch ein grosser Teil der bisherigen Vorarbeiten übernommen werden kann.
Massnahmen auf Anschlussstrecken
Im Vorprojekt, welches 2023 bis 2024 erarbeitet wird, wird auf Basis der aktuellen Kenntnisse und Verkehrsmodelle geprüft, welche Ausbau- bzw. flankierenden Massnahmen auf den Anschlussstrecken notwendig sind, um die angepeilte Verkehrsumlagerung auf den Autobahnzubringer zu ermöglichen bzw. zu erreichen.
Dabei wird auf der Wilen-/Wolleraustrasse, die der Kanton bei Projektrealisierung von der Gemeinde Freienbach übernimmt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden besonders berücksichtigt.
Für die Leutschenstrasse und die Schindellegistrasse werden Umfang und Realisierungszeitpunkt von flankierenden Massnahmen geprüft. Dies geschieht unter Einbezug der Gemeinde Freienbach.
Ausbau Autobahnanschluss Schindellegi
Der geplante Zubringer Freienbach ist eine wichtige Voraussetzung, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) den Autobahnanschluss Schindellegi vom Halb- zum Vollanschluss ausbauen wird. Durch diesen Ausbau ist die Auffahrt auf die Autobahn bzw. Abfahrt von der Autobahn künftig nicht mehr nur in Richtung Chur, sondern auch in Richtung Zürich möglich.
Projektziele
Der Bau eines leistungsfähigen Autobahnzubringers durch den Kanton Schwyz und der gleichzeitige Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi durch das ASTRA verbessern den Verkehrsfluss auf dem lokalen Strassennetz und entlasten auch die benachbarten Autobahnanschlüsse Wollerau und Pfäffikon. Kapazitätsengpässe werden beseitigt. Das Siedlungsgebiet von Freienbach und Wilen sowie das Industriegebiet Schwerzi erhalten eine direkte Anbindung an die Autobahn A3. Der Verkehr wird auf dem schnellsten Weg auf die Autobahn geführt, was das lokale Strassennetz und insbesondere die Ortsteile Pfäffikon und Wilen wie auch die benachbarte Gemeinde Wollerau entlastet.
Terminplan
Der Grobterminplan sieht die Erarbeitung des Vorprojekts von 2023 bis Mitte 2024 vor. Dann entscheidet der Kantonsrat über die Ausgaben für das Gesamtprojekt (Projektierungs- und Baukredit). Vorbehältlich eines positiven Kreditbeschlusses wird das Bauprojekt zwischen 2025 und 2027 geplant. Abhängig vom Verlauf des anschliessenden Bewilligungsverfahrens ist mit einer Realisierung des Projekts frühestens ab 2030 zu rechnen. Die Bauzeit beträgt ca. fünf Jahre.
Die Planung des Autobahnanschlusses Schindellegi durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erfolgt abgestimmt auf das kantonale Projekt.

Projekthistorie
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2004 |
Aufnahme eines gemeindeübergreifenden Massnahmenpakets in den kantonalen Richtplan, u. a. Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi mit einem Zubringer nach Wilen |
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2008 |
Bund genehmigt die Anpassung des kantonalen Richtplans für die Region Höfe |
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2011/13 |
Öffentlicher Mitwirkungsprozess zur Linienführung und Ausarbeitung des Zubringers Halten |
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2013 |
Überprüfung der Varianten aus dem Mitwirkungsprozess |
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2014 |
Detaillierter Vergleich der Varianten «Eichholz» mit offener Linienführung und Variante «Tunnel kurz» |
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2016 |
Vorprojekt für die Bestvariante «Eichholz» |
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2017 |
Öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans |
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2018 |
Baudepartement erlässt kantonalen Nutzungsplan und weist dagegen erhobene Einsprachen ab |
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Regierungsrat und Verwaltungsgericht weisen die Beschwerden ab |
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Pluralinitiative in der Gemeinde Freienbach für eine Tunnelvariante zum Autobahnanschluss Schindellegi |
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2021 |
Bundesgericht heisst Beschwerden gut und hebt Nutzungsplan auf |
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Regierungsrat beschliesst neue Vorwärtsstrategie für fünf kantonale Strassengrossprojekte; neben der oberirdischen Linienführung werden neu auch Tunnelvarianten ergebnisoffen geprüft |
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2021/22 |
Vertiefte Abklärung von zwei unterirdischen Varianten für einen Zubringer ins Schwerziquartier inkl. Gegenüberstellung einer Tagbautunnelvariante, welcher der offenen Linienführung gemäss VP2016 folgt. |
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2022 |
Regierungsratsbeschluss für einen neuen unterirdischen Zubringer (Tagbautunnel) zw. Autobahnanschluss und Wilen-/Wolleraustrasse |
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Ersuchen an das ASTRA, die Planungsarbeiten für den Vollanschluss Schindellegi wieder aufzunehmen |
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Rückzug Pluralinitiative für Tunnelvariante |
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2023 |
Start Vorprojekt «Zubringer Freienbach» |
Galerie
27.02.2022: Baugrunduntersuchungen


Medienmitteilungen
- 05.12.2023: Vorprojekt für Zubringer Freienbach ist auf Kurs
- 14.02.2023: Baugrunduntersuchungen für den Zubringer Freienbach
- 05.07.2022: Regierungsrat fällt Variantenentscheid für Autobahnzubringer Halten
- 17.03.2021: Vorwärtsstrategie für anstehende Grossprojekte im Strassenbau
Stand Vorprojekt
Umfahrung Rothenthurm
Projekthintergrund
Die schweizerische Hauptstrasse H8 ist die wichtigste Verbindung zwischen dem inneren und äusseren Kantonsteil. Sie durchquert das Dorf Rothenthurm und weist im 2024 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 11'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die Verkehrszahlen werden infolge des Bevölkerungswachtums wie in den letzten Jahren weiterhin zunehmen. Die Bevölkerung leidet unter dem Verkehr im Siedlungsgebiet massiv, weshalb in den vergangenen Jahren immer wieder Stimmen laut wurden, wonach Rothenthurm eine Umfahrungsstrasse brauche.
Erste Studien für eine Umfahrung wurden bereits in den 1990er Jahren gemacht. Im 2002 wurden im Auftrag des Tiefbauamts in einer Machbarkeitsstudie drei Varianten untersucht, welche im 2008 in einem Variantenvergleich dem Referenzfall «IST-Zustand» gegenübergestellt wurden. Daraus ging die Variante Ost als «Bestvariante» hervor (grün dargestellt in untenstehender Grafik).
Weitere Planungsarbeiten wurden jedoch gestoppt, da die Gemeinde Rothenthurm eine Finanzierung nicht in Aussicht stellen konnte (Anmerkung: gemäss kant. Strassengesetz wird bei Entlastungsstrassen eine Kostenbeteiligung der interessierten Gemeinden und Bezirken verlangt). Das Projekt wurde jedoch trotzdem in den kantonalen Richtplan eingestellt mit dem Auftrag, die Raumsicherung sicherzustellen (V-2.3-09).
Ab dem Jahre 2018 hat das Tiefbauamt die Planungsarbeiten für die Raumsicherung aufgenommen und die Projektkosten gemäss Machbarkeitsstudie überprüft. Die Grobkostenschätzung für die Bestvariante Ost beträgt gemäss Hochrechnung aus dem Jahr 2019 rund CHF 170 Mio. Franken (Genauigkeit ±30 %). Zudem wurde mit der Gemeinde abgesprochen, dass als nächster Schritt ein Planungskredit für die Ausarbeitung eines Vorprojekts zu verabschieden ist.
Die Gemeinde hat darauf im 2020 die Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» ins Leben gerufen, in welcher neben Gemeindevertretern auch Volksvertreter, Grundeigentümer sowie das lokale Gewerbe Einsitz nehmen. Zudem wurde das Umfahrungsprojekt an zwei öffentlichen Foren der Bevölkerung vorgestellt.
Nachdem auf Gemeindeebene der Planungskredit in der Volksabstimmung vom 12. März 2023 genehmigt wurde, wurden die Planungsarbeiten für das «Vorprojekt Umfahrung Rothenthurm» beim Tiefbauamt aufgenommen.
Projektabgrenzung
Da nach Eröffnung der Umfahrung die heutige Kantonsstrasse durch das Dorf abklassiert und der Gemeinde übergeben wird, wurde zwischen Tiefbauamt und Gemeinde unter dem Oberbegriff «H8 / Verkehrsentlastung Rothenthurm» folgende Projektabgrenzung definiert:
- Umfahrung Rothenthurm (Kantonsstrassenprojekt; Auftraggeber: Kanton)
- Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm» (Planung Ortsdurchfahrt; Auftraggeber Gemeinde Rothenthurm)
rot = Korridor Kantonsstrassenprojekt
blau = Korridor Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm»
Entscheide auf Gemeindestufe werden jeweils vorgängig in der Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» beraten.
Gegenstand Vorprojekt
Die Linienführung der Variante Ost (Bestvariante) umfährt das Dorf Rothenthurm und die Siedlung Erste Altmatt auf seiner Ostseite weitgehend als Tunnel. Vom Süden herkommend zweigt die Neubaustrecke nach dem Weiler Biberegg nach Osten ab und quert die Wiese in offener Linienführung, bevor sie am Hangfuss in einen Tunnel mündet. Im Norden nördlich der Ersten Altmatt tritt die Strasse wieder zu Tage und schliesst an die Stammstrecke an. Die Gesamtlänge der Neubaustrecke beträgt rund 2.7 km, wovon rund 2/3 unterirdisch verlaufen, wobei die genaue Linienführung sowie die Lage der beiden Tunnelportale noch offen sind.
Im Rahmen des Vorprojekts wurde als erstes auf Basis des Richtplaneintrags ein Korridor für mögliche Varianten der horizontalen wie auch vertikalen Linienführung definiert. Da die geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund noch zu wenig bekannt sind, wurden im Sommer 2024 in den kritischen Bereichen insgesamt 11 Sondierbohrungen durchgeführt.
Auf Basis eines detaillierten Variantenvergleichs werden anschliessend im 2025 die Bestvariante ausgearbeitet und die Kosten ermittelt. Mit dem Vorprojekt sind neben den Gesamtkosten auch Massnahmen aufzuzeigen, welche für ein bewilligungsfähiges Gesamtprojekt notwendig sind. Dazu gehören auch vertiefte Umweltabklärungen (Voruntersuchung UVP).
Das Vorprojekt ist Grundlage für Festlegung des Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinde sowie des Kreditbewilligungsverfahrens. Aufgrund der Projektgrösse und Unsicherheiten wird die Erarbeitung des Bau-/Auflageprojekts inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Raumausscheidung erst nach der Kreditbewilligung durch die massgebenden Kostenträger gestartet.
Terminplan
Der Grobterminplan sieht wie folgt aus:
- Erarbeitung Vorprojekt: 2024-2025
- Klärung Kostenteiler, Kreditbewilligungsverfahren: 2026-2027
nachfolgende Phasen nur bei Kreditbewilligung:
- Erarbeitung Bauprojekt: 2027-2029
- Projektauflage: ca. 2029
- Realisierung (Bauzeit ca. 6-7 Jahre): frühestens ab 2033
Projekthistorie
| 2002 | Machbarkeitsstudie Umfahrung Rothenthurm |
| 2008 | Variantenvergleich |
| 2016 | Aufnahme in kantonalen Richtplan (RRB Nr. 209/2016) |
| 2018 | Start Land- und Korridorsicherung für kantonale Nutzungsplanung |
| 2019 | Definition Kostenteiler Vorprojekt, Aktualisierung Kostenschätzung Machbarkeitsstudie |
| 2021 | Beschluss «Vorwärtsstrategie Grossprojekte» (RRB Nr. 613/2021) |
| 2020-2022 | Planungsprozess auf Gemeindestufe (Einberufung Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm», öffentliche Foren |
| 2023 | Genehmigung Planungskredit Gemeinde an Volksabstimmung vom 12.03.2023, Projektstart TBA SZ inkl. Ausgabenbewilligung Kanton |
| 2024 | Planungsstart Vorprojekt, Durchführung von Sondierbohrungen |
Galerie
Fotos Sondierbohrungen Sommer 2024



