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Kantonsstrassen

Strassenbauprogramm

Das kantonale Strassenbauprogramm wird alle zwei Jahre aktualisiert und legt die Strassenbauprojekte für eine Periode von 15 Jahren fest. Es fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates und wird dem Kantonsrat periodisch zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Strassenbauprogramm ist ein Planungsmittel des Regierungsrates.

  • Weitere Informationen zu den Nationalstrassen im Kanton Schwyz finden Sie beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)
  • Auskünfte zu Bezirks- und Gemeindestrassen erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Behörden.

Grossprojekte > 100 Mio. Franken

A4 Neue Axenstrasse

Die Axenstrasse ist eine Lebensader für die Zentralschweiz und ein wichtiger internationaler Verkehrsträger. Mit dem Bau des Sisikoner Tunnels und des Morschacher Tunnels erhält sie eine neue Linienführung für eine sichere Verfügbarkeit.

Halbanschluss Arth

Projektübersicht

Der Strassenverkehr in der Region des oberen Zugersees hat in den letzten Jahrzehnten, infolge des Siedlungswachstums, zugenommen. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinde Arth möchten daher den Zugang zur Autobahn verbessern. Deshalb wurde der Ausbau des heutigen Viertelanschlusses zu einem Halbanschluss in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

Für eine neue Auffahrtsrampe zur A4 wurden entlang der Rigilehne mehrere Varianten geprüft. Untersucht wurden unter anderem die verkehrliche Wirkung, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild sowie die wirtschaftlichen Aspekte. Die Variante im Bereich der bestehenden Autobahnabfahrt im Gebiet Süesswinkel hat sich als Bestvariante herausgestellt und wird nun weiterverfolgt.

Die Zufahrt zur Autobahn erfolgt ab der Luzernerstrasse. Dazu muss seeseitig eine neue Rampe gebaut und das bestehende Viadukt in Fahrtrichtung Küssnacht verbreitert und angepasst werden. Die vorliegende Lösung sieht zwar einen geringen Landverbrauch aber auch aufwendige Kunstbauten vor. Gemäss ersten Berechnungen ist mit geschätzten Kosten von rund 30 Mio. Franken zu rechnen.

Das Baudepartement des Kantons Schwyz hat die Planungsstufe in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen. Als Eigentümer der Autobahn A4 erarbeitet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die weiteren Planungsschritte und erstellt ein Generelles Projekt. Sämtliche Kosten sind vom Kanton zu tragen, da das ASTRA keinen Mehrwert für sich für die Auffahrtsrampe sieht

Visualisierung der neuen Auffahrtsrampe

Projektziele

Mit der neuen geplanten Autobahnauffahrt werden folgende Ziele verfolgt:

  • Verkehrsentlastung in Arth, Goldau und Immensee. Daraus resultiert auch eine grössere Sicherheit für den Langsamverkehr (Velo/Fussgänger)
  • Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Lärm- und Luftemissionen in den Dorfzentren
  • Attraktivitätssteigerung als Wohn- und Wirtschaftsstandort
  • Entlastung des Autobahnanschlusses Goldau: Verhinderung von Rückstau auf die Autobahn
  • Schonender Umgang mit Landwirtschaftsflächen

Terminplan ASTRA

Genehmigung Generelles Projekt durch den Bundesrat 2027
Plangenehmigungsverfahren 2028/2029
Realisierung frühestens 2031/2032

Umfahrung Rothenthurm

Projekthintergrund

Die schweizerische Hauptstrasse H8 ist die wichtigste Verbindung zwischen dem inneren und äusseren Kantonsteil. Sie durchquert das Dorf Rothenthurm und weist im 2024 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 11'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die Verkehrszahlen werden infolge des Bevölkerungswachtums wie in den letzten Jahren weiterhin zunehmen. Die Bevölkerung leidet unter dem Verkehr im Siedlungsgebiet massiv, weshalb in den vergangenen Jahren immer wieder Stimmen laut wurden, wonach Rothenthurm eine Umfahrungsstrasse brauche.

Erste Studien für eine Umfahrung wurden bereits in den 1990er Jahren gemacht. Im 2002 wurden im Auftrag des Tiefbauamts in einer Machbarkeitsstudie drei Varianten untersucht, welche im 2008 in einem Variantenvergleich dem Referenzfall «IST-Zustand» gegenübergestellt wurden. Daraus ging die Variante Ost als «Bestvariante» hervor (grün dargestellt in untenstehender Grafik).

In der Machbarkeitsstudie 2002 untersuchte Varianten West, Mitte, Ost (Grafik TBA SZ) 

Weitere Planungsarbeiten wurden jedoch gestoppt, da die Gemeinde Rothenthurm eine Finanzierung nicht in Aussicht stellen konnte (Anmerkung: gemäss kant. Strassengesetz wird bei Entlastungsstrassen eine Kostenbeteiligung der interessierten Gemeinden und Bezirken verlangt). Das Projekt wurde jedoch trotzdem in den kantonalen Richtplan eingestellt mit dem Auftrag, die Raumsicherung sicherzustellen (V-2.3-09).

Bestvariante Ost gemäss Richtplaneintrag vom 24.04.2019 (Auszug aus WebGIS Kanton Schwyz)

Ab dem Jahre 2018 hat das Tiefbauamt die Planungsarbeiten für die Raumsicherung aufgenommen und die Projektkosten gemäss Machbarkeitsstudie überprüft. Die Grobkostenschätzung für die Bestvariante Ost beträgt gemäss Hochrechnung aus dem Jahr 2019 rund CHF 170 Mio. Franken (Genauigkeit ±30 %). Zudem wurde mit der Gemeinde abgesprochen, dass als nächster Schritt ein Planungskredit für die Ausarbeitung eines Vorprojekts zu verabschieden ist.

Die Gemeinde hat darauf im 2020 die Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» ins Leben gerufen, in welcher neben Gemeindevertretern auch Volksvertreter, Grundeigentümer sowie das lokale Gewerbe Einsitz nehmen. Zudem wurde das Umfahrungsprojekt an zwei öffentlichen Foren der Bevölkerung vorgestellt.

Nachdem auf Gemeindeebene der Planungskredit in der Volksabstimmung vom 12. März 2023 genehmigt wurde, wurden die Planungsarbeiten für das «Vorprojekt Umfahrung Rothenthurm» beim Tiefbauamt aufgenommen.

Projektabgrenzung

Da nach Eröffnung der Umfahrung die heutige Kantonsstrasse durch das Dorf abklassiert und der Gemeinde übergeben wird, wurde zwischen Tiefbauamt und Gemeinde unter dem Oberbegriff «H8 / Verkehrsentlastung Rothenthurm» folgende Projektabgrenzung definiert:

  • Umfahrung Rothenthurm (Kantonsstrassenprojekt; Auftraggeber: Kanton)
  • Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm» (Planung Ortsdurchfahrt; Auftraggeber Gemeinde Rothenthurm)
Projektabgrenzung (Grafik TBA SZ)  rot Korridor Kantonsstrassenprojekt  blau Korridor Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm»
Projektabgrenzung (Grafik TBA SZ) 
rot = Korridor Kantonsstrassenprojekt 
blau = Korridor Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm»

Entscheide auf Gemeindestufe werden jeweils vorgängig in der Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» beraten.

Gegenstand Vorprojekt

Die Linienführung der Variante Ost (Bestvariante) umfährt das Dorf Rothenthurm und die Siedlung Erste Altmatt auf seiner Ostseite weitgehend als Tunnel. Vom Süden herkommend zweigt die Neubaustrecke nach dem Weiler Biberegg nach Osten ab und quert die Wiese in offener Linienführung, bevor sie am Hangfuss in einen Tunnel mündet. Im Norden nördlich der Ersten Altmatt tritt die Strasse wieder zu Tage und schliesst an die Stammstrecke an. Die Gesamtlänge der Neubaustrecke beträgt rund 2.7 km, wovon rund 2/3 unterirdisch verlaufen, wobei die genaue Linienführung sowie die Lage der beiden Tunnelportale noch offen sind.

Im Rahmen des Vorprojekts wurde als erstes auf Basis des Richtplaneintrags ein Korridor für mögliche Varianten der horizontalen wie auch vertikalen Linienführung definiert. Da die geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund noch zu wenig bekannt sind, wurden im Sommer 2024 in den kritischen Bereichen insgesamt 11 Sondierbohrungen durchgeführt.

Varianten für Linienführung Umfahrung inkl. Sondierstandorte (Entwurf, Stand Mai 2024)

Auf Basis eines detaillierten Variantenvergleichs werden anschliessend im 2025 die Bestvariante ausgearbeitet und die Kosten ermittelt. Mit dem Vorprojekt sind neben den Gesamtkosten auch Massnahmen aufzuzeigen, welche für ein bewilligungsfähiges Gesamtprojekt notwendig sind. Dazu gehören auch vertiefte Umweltabklärungen (Voruntersuchung UVP).

Das Vorprojekt ist Grundlage für Festlegung des Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinde sowie des Kreditbewilligungsverfahrens. Aufgrund der Projektgrösse und Unsicherheiten wird die Erarbeitung des Bau-/Auflageprojekts inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Raumausscheidung erst nach der Kreditbewilligung durch die massgebenden Kostenträger gestartet.

Terminplan

Der Grobterminplan sieht wie folgt aus: 

  • Erarbeitung Vorprojekt: 2024-2025 
  • Klärung Kostenteiler, Kreditbewilligungsverfahren: 2026-2027 

nachfolgende Phasen nur bei Kreditbewilligung:

  • Erarbeitung Bauprojekt: 2027-2029 
  • Projektauflage: ca. 2029 
  • Realisierung (Bauzeit ca. 6-7 Jahre): frühestens ab 2033

Projekthistorie

2002 Machbarkeitsstudie Umfahrung Rothenthurm
2008 Variantenvergleich
2016 Aufnahme in kantonalen Richtplan (RRB Nr. 209/2016)
2018 Start Land- und Korridorsicherung für kantonale Nutzungsplanung
2019 Definition Kostenteiler Vorprojekt, Aktualisierung Kostenschätzung Machbarkeitsstudie
2021 Beschluss «Vorwärtsstrategie Grossprojekte» (RRB Nr. 613/2021)
2020-2022 Planungsprozess auf Gemeindestufe (Einberufung Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm», öffentliche Foren
2023 Genehmigung Planungskredit Gemeinde an Volksabstimmung vom 12.03.2023, Projektstart TBA SZ inkl. Ausgabenbewilligung Kanton
2024 Planungsstart Vorprojekt, Durchführung von Sondierbohrungen

Galerie

Fotos Sondierbohrungen Sommer 2024

Medienmitteilungen

Zubringer Freienbach

Projektübersicht

Grafik Projektübersicht

Das kantonale Tiefbauamt plant in Freienbach einen neuen Zubringer von der Wilen-/Wollerau-Strasse zum Autobahnanschluss Schindellegi. Das Vorhaben ist eng mit dem Ausbau des heutigen Halbanschlusses zu einem Vollanschluss verknüpft. Für den Zubringer ist das Tiefbauamt des Kantons Schwyz zuständig, für den Ausbau des Autobahnanschlusses das Bundesamt für Strassen ASTRA.

Der «Zubringer Freienbach» ist eines der Strassengrossprojekte gemäss Vorwärtsstrategie des Regierungsrats. Zentrales Element ist eine rund 1,2 Kilometer lange Neubaustrecke zwischen dem Autobahnanschluss und der bestehenden Wilenstrasse im Gebiet Chrummen. Der grösste Teil dieser Strecke wird unterirdisch geführt. Vorgesehen ist ein rund 900 Meter langer Tagbautunnel. Die Neubaustrecke wird beidseitig mit neuen Kreiseln angeschlossen.

Zum Projekt gehören neben der Neubaustrecke auch die Sanierung und der Ausbau der Wilen-/Wollerau-Strasse zwischen dem bestehenden Kreisel Freienbach und dem neuen Anschlusskreisel des Zubringers sowie verkehrslenkende flankierende Massnahmen (FlaMa) auf der Schindellegistrasse und gegebenenfalls auf der Leutschenstrasse. Die FlaMa werden mit der Gemeinde Freienbach abgestimmt.

Der Kantonsrat hat im Mai 2025 eine Ausgabenbewilligung von 189 Millionen Franken für die Planung und Realisierung des Kantonsstrassenprojekts «Zubringer Freienbach» genehmigt. Damit hat der Kanton Schwyz auch gegenüber dem ASTRA das politische Bekenntnis abgegeben, den Zubringer zum geplanten Vollanschluss Schindellegi weiterzuverfolgen.

Gestützt auf den positiven Kantonsratsbeschluss wird bis Herbst 2027 das Bauprojekt erarbeitet. Die weitere Planung erfolgt abgestimmt mit dem ASTRA-Projekt zum Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi.

Mit der Projekteröffnung erfolgt eine Trägerschaftsänderung für die ausgebaute Wilen-/Wollerau-Strasse (neu Kantonsstrasse) und die Schindellegistrasse (neu Gemeindestrasse). Diese Trägerschaftsänderungen wurden vom Kantonsrat im Mai 2025 zusammen mit der Ausgabenbewilligung genehmigt.

Tunnel statt offener Linienführung

Ursprünglich war vorgesehen, den Autobahnzubringer als Strasse mit offener Linienführung zu realisieren. 2016 wurde dafür ein Vorprojekt erstellt. Da Beschwerden gegen die kantonale Nutzungsplanung eingingen und auf Gemeindeebene mittels Pluralinitiative eine Tunnellösung gefordert wurde, war der weitere Projektverlauf über mehrere Jahre ungewiss.

Angesichts der grossen und übergeordneten Bedeutung des Projekts für den Kanton Schwyz und die Region Ausserschwyz sowie zur Erhöhung der Realisierungschancen beschloss der Regierungsrat 2022, auf Basis der bisherigen Planung eine landschaftsschonendere Tunnellösung als Kantonsstrassenprojekt weiterzuverfolgen. Die Linienführung und die Anschlussknoten entsprechen weitgehend der bisherigen Planung. Dadurch kann ein grosser Teil der Vorarbeiten übernommen werden.

Ausbau Autobahnanschluss Schindellegi

Der geplante Zubringer Freienbach ist direkt mit dem Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi verbunden. Das ASTRA plant, den heutigen Halbanschluss zu einem Vollanschluss auszubauen. Dadurch wird die Autobahn künftig nicht mehr nur in Richtung Chur, sondern auch in Richtung Zürich direkt erreichbar sein.

Die Planung des kantonalen Zubringers und die Planung des ASTRA-Projekts werden inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Das Gesamtvorhaben kann nur realisiert werden, wenn sowohl der kantonale Zubringer als auch der Autobahnvollanschluss rechtsgültig genehmigt werden.

Projektziele

Der Bau eines leistungsfähigen Autobahnzubringers durch den Kanton Schwyz und der gleichzeitige Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi durch das ASTRA verbessern den Verkehrsfluss auf dem lokalen Strassennetz. Davon profitieren auch der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr. Der motorisierte Verkehr aus Freienbach, Wilen und dem Industriegebiet Schwerzi wird auf direktem Weg auf die Autobahn A3 geführt, wodurch insbesondere die Ortsteile Pfäffikon und Wilen, die Nachbargemeinde Wollerau sowie die benachbarten Autobahnanschlüsse Wollerau und Pfäffikon entlastet werden.

Mit dem Ausbau der Wilen-/Wollerau-Strasse und den FlaMa auf der Schindellegistrasse wird ausserdem die Verkehrsinfrastruktur für den Langsamverkehr verbessert. Insgesamt tragen die Projekte von Bund und Kanton dazu bei, die Standortattraktivität der Gemeinde Freienbach und des finanzkräftigen Bezirks Höfe zu stärken. Von dieser Entwicklung profitiert letztlich der ganze Kanton Schwyz.

Visualisierung Westportal inkl. Anschlusskreisel an Wilenstrasse, Blick Richtung Autobahnanschluss
Visualisierung Westportal inkl. Anschlusskreisel an Wilenstrasse, Blick Richtung Wilen
Visualisierung Westportal inkl. Anschlusskreisel an Wilenstrasse und Kreuzung Leutschenstrasse, Blick Richtung Wilen

Terminplan und weiteres Vorgehen

Mit der Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat ist die Grundlage für die weitere Planung und Realisierung des Zubringers Freienbach geschaffen. Auf dieser Basis wird seit November 2025 das Bauprojekt erarbeitet. Dazu gehören insbesondere die Projektierung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, die notwendige Raumausscheidung sowie die Vorbereitung des Land- und Rechtserwerbs.

Die Planung des kantonalen Strassenbau-Grossprojekts wird regelmässig mit dem ASTRA-Projekt zum Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi abgestimmt.

Die nächsten Meilensteine des Gesamtvorhabens sind:

Genehmigung des Generellen Projekts für den Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi durch den Bundesrat Frühjahr 2027
Fertigstellung Bauprojekt Zubringer Freienbach Herbst 2027
Öffentliche Auflage der beiden Projekte (zeitgleich) 1. Hälfte 2028

Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten sind zwei separate Bewilligungsverfahren erforderlich:

  • Der Neubau des Zubringers Freienbach untersteht dem Projektgenehmigungsverfahren gemäss Strassengesetz des Kantons Schwyz. Zuständige Bewilligungsbehörde ist der Regierungsrat.
  • Der Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi vom Halb- zum Vollanschluss untersteht dem Plangenehmigungsverfahren des Bundes. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

In beiden Verfahren können Rechtsmittel ergriffen werden.

Die Realisierung des Gesamtvorhabens setzt voraus, dass sowohl der kantonale Zubringer Freienbach als auch der Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi rechtsgültig genehmigt werden. Der Baustart für den Zubringer erfolgt voraussichtlich ein bis zwei Jahre nach Vorliegen dieser Genehmigungen. Abhängig vom Verlauf der Bewilligungs- und allfälligen Rechtsmittelverfahren ist der Baubeginn für den Zubringer Freienbach nach heutigem Planungsstand ab 2031/2032 vorgesehen.

Bis zur Eröffnung des Zubringers und des Vollanschlusses wird mit einer Bauzeit von rund fünf Jahren gerechnet. Die flankierenden Massnahmen auf der Schindellegistrasse können aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens erst nach Eröffnung des Zubringers umgesetzt werden.

Projektplan

Chronologie

2004

Aufnahme eines gemeindeübergreifenden Massnahmenpakets in den kantonalen Richtplan. Dazu gehört unter anderem der Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi mit einem Zubringer nach Wilen.

2008

Der Bund genehmigt die Anpassung des kantonalen Richtplans für die Region Höfe.

2011 bis 2013

Öffentlicher Mitwirkungsprozess zur Linienführung und Ausarbeitung des damaligen Zubringers Halten. Die Mitwirkung bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Projektentwicklung.

2013

Überprüfung der Varianten aus dem Mitwirkungsprozess.

2014

Detaillierter Vergleich der Varianten «Eichholz» mit offener Linienführung und «Tunnel kurz».

2016

Ausarbeitung des Vorprojekts für die Bestvariante «Eichholz».

2017

Öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans.

2018

Das Baudepartement erlässt den kantonalen Nutzungsplan und weist die dagegen erhobenen Einsprachen ab. 

In der Gemeinde Freienbach wird eine Pluralinitiative für eine Tunnelvariante zum Autobahnanschluss Schindellegi eingereicht.

2021

Das Bundesgericht heisst Beschwerden gut und hebt den Nutzungsplan auf.

Der Regierungsrat beschliesst eine neue Vorwärtsstrategie für fünf kantonale Strassengrossprojekte. Neben der oberirdischen Linienführung werden neu auch Tunnelvarianten ergebnisoffen geprüft.

2021/2022

Vertiefte Abklärung von zwei unterirdischen Varianten für einen Zubringer ins Schwerziquartier, einschliesslich Gegenüberstellung mit einer Tagbautunnelvariante, die der offenen Linienführung gemäss Vorprojekt 2016 folgt.

2022

Der Regierungsrat entscheidet, einen neuen unterirdischen Zubringer mit Tagbautunnel zwischen Autobahnanschluss und Wilen-/Wolleraustrasse weiterzuverfolgen.

Der Kanton ersucht das ASTRA, die Planungsarbeiten für den Vollanschluss Schindellegi wieder aufzunehmen.

Die Pluralinitiative für eine Tunnelvariante wird zurückgezogen.

2023

Start des Vorprojekts «Zubringer Freienbach».

Aktualisierung des Verkehrsmodells und Abstimmung des Prognosehorizonts mit dem ASTRA-Projekt Ausbau Anschluss Schindellegi.

2024 Das ASTRA nimmt im Frühling die Planungsarbeiten für den Vollanschluss Schindellegi wieder auf.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom 12. April 2024 wird das Projekt öffentlich vorgestellt. Danach wird das Vorprojekt bereinigt und fertiggestellt.
2025

Der Kantonsrat genehmigt an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Ausgabenbewilligung von 189 Millionen Franken für die Planung und Realisierung des Zubringers Freienbach sowie die zugehörigen Strassenträgerschaftsänderungen. Gegen den Beschluss wird kein Referendum ergriffen.

Im November startet die Planung des Bauprojekts.

2026

Im ersten Quartal findet beim Kanton die Vernehmlassungsrunde zum Generellen Projekt «Ausbau Anschluss Schindellegi» (GP ANS) statt.

Im März werden zusätzliche Baugrunduntersuchungen durchgeführt.

Ab Frühling erfolgen verschiedene Feldaufnahmen der Flora und Fauna für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Galerie

Februar 2022: Baugrunduntersuchungen

Das Bild zeigt Baugrunduntersuchungen beim Strassenbauprojekt Zubringer Freienbach

Das Bild zeigt Baugrunduntersuchungen beim Strassenbauprojekt Zubringer Freienbach

März 2026: Baugrunduntersuchungen

Baggerschlitz oberhalb Haltenweg
  • Baggerschlitz südöstlich Weidscheune Waldegg

Medienmitteilungen

Zubringer Siebnen (Wangen Ost)

Projektübersicht

Seit dem Bau der Autobahn A3 in den 1970-er Jahren ist die Bevölkerung im Bezirk March ständig gewachsen. Gleichzeitig hat auch der Verkehr auf der Autobahn, wie auch auf den Kantonsstrassen, stetig zugenommen. Die Autobahnanschlüsse Lachen und teilweise Reichenburg sind aufgrund dieser Entwicklung häufig überlastet. Ebenso die Ortsdurchfahrten in den Gemeinden Galgenen, Wangen, Tuggen und Schübelbach. Stau, Lärm und Luftverschmutzung sind die Folge und beeinträchtigen in den Dörfern die Wohn- und Aufenthaltsqualität.

Um die verkehrliche Situation nachhaltig zu verbessern, plant das Tiefbauamt des Kantons Schwyz deshalb einen Zubringer von der Glarnerstrasse in Siebnen zur Autobahn A3. Dort soll der Zubringer an den neu geplanten Anschluss Wangen Ost anschliessen, der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) realisiert wird. Damit haben auch Wangen und Tuggen eine weitere Möglichkeit, das übergeordnete Strassennetz auf dem kürzesten Weg zu erreichen. Zusätzlich werden die Bezirks-, Gemeinde- und Meliorationsstrassen auf der Nord-/Südachse entlastet.

Der Zubringer verfügt über einen Fahrstreifen pro Richtung und hat eine Gesamtlänge von 1,7 Kilometern. Um Landwirtschaftsland zu schonen, ist ein 1,1 Kilometer langer Tagbautunnel geplant, welcher südlich resp. nördlich je ca. 300 m wieder auf Terrainhöhe ansteigt, um die Anschlüsse gewährleisten zu können.

Die Strecke wird im Gegenverkehr betrieben. Über einen unterirdischen Kreisel im Tunnel wird der Bahnhof Siebnen-Wangen erschlossen, wodurch die Anbindung des Bezirks March ans öV-Netz verbessert wird (Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof). Mittels eines zweiten unterirdischen Kreisels, der im Projekt als Option enthalten ist, könnte zudem das Areal nördlich des Bahnhofs erschlossen werden, welches im kantonalen Richtplan als Entwicklungsschwerpunkt für Arbeit (ESP A) vorgesehen ist.

Projektperimeter Zubringer Siebnen (Wangen Ost)

Tunnel statt einer offenen Linienführung

Beim Zubringer wurden für die Querung der SBB-Linie einerseits und zur Klärung verschiedene Umweltaspekte andererseits mehrere Varianten von Linienführungen untersucht. Die erarbeiteten Resultate wurden den involvierten Gemeinden (Galgenen, Schübelbach, Tuggen und Wagen), sowie dem Bezirk March vorgelegt. Eine Einigung auf eine mehrheitsfähige Bestvariante konnte jedoch nicht erzielt werden. Dies insbesondere dadurch, da die Linienführung (wie die übrigen Strassen in der March auch) überirdisch und unter Kostenbeteiligung der profitierenden Gemeinden vorgesehen war.

Angesichts der grossen und übergeordneten Bedeutung des Projekts, sowie zur Erhöhung der Realisierungschancen, hat der Regierungsrat 2021 beschlossen, auf Basis der bisherigen Planung eine landschaftsschonende Tunnellösung und ein vollständig durch den Kanton finanziertes Projekt weiterzuverfolgen («Variante tief»).

Neubau Autobahnanschluss Wangen Ost

In der Richtplanergänzung 2006 wurde eine Zubringerstrecke und ein Autobahnanschluss in der March vorgemerkt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NAF) auf den 1. Januar 2008 wurde (unter anderem) die Zuständigkeit für den Autobahnanschluss an das ASTRA übertragen. Das ASTRA hat immer signalisiert, dass es sich einen zusätzlichen Autobahnanschluss in der March vorstellen kann, wenn der Kanton die (rechtlichen) Grundlagen für eine Zubringerstrecke erwirken kann.

Nach vielen Planungen, Abklärungen, Gesprächen, Mitwirkungen etc. hat der Regierungsrat im Frühling 2022 dem ASTRA bestätig, dass die Planung des Zubringers phasengerecht vorangetrieben wird. Das ASTRA hat daraufhin erklärt, dass es somit die Planung für einen Vollanschluss in der March einleiten will.

Projektziele

In Kombination mit dem geplanten neuen Autobahnanschluss Wangen Ost verfolgt das Projekt folgende Ziele:

  • Verkehrsentlastung in den Gemeinden Wangen, Tuggen, Galgenen, und Schübelbach. Daraus resultiert auch eine grössere Sicherheit für den Langsamverkehr (Velo/Fussgänger)
  • Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Lärm- und Luftemissionen in den Dorfzentren
  • Direkte Erschliessung des Bahnhofs Siebnen-Wangen (sowie des Entwicklungsschwerpunkts Siebnen-Wangen)
  • Attraktivitätssteigerung der March als Wohn- und Wirtschaftsstandort
  • Entlastung des Autobahnanschlusses Lachen: Verhinderung von Rückstau auf die Autobahn
  • Schonender Umgang mit Landwirtschaftsflächen

Verkehrszahlen

2019 hat das kantonale Amt für Raumentwicklung unter dem Namen «Fokusraum March» eine Strategie zur Innenentwicklung erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde mittels kantonalem Verkehrsmodell die verkehrliche Entwicklung in der March analysiert. Für das Projekt Zubringer Wangen Ost wurden auf dieser Grundlage die verkehrlichen Auswirkungen des Zubringers auf das kommunale Strassennetz untersucht. Der Verkehrsbericht bestätigt je nach Messstelle eine Verkehrsreduktion von 10 bis knapp 40 % in den Ortsdurchfahrten gegenüber dem Zustand 2045 ohne Projekt.

Verkehrsentwicklung 2035

Natur und Umwelt

Grundwasser

Das Bauprojekt tangiert die Grundwasserschutzzone S3 des Pumpwerks Breitfeld sowie die Gewässerschutzzone Au. Im Bereich der Grundwasserschutzzone S3 finden sämtliche Bauarbeiten und Eingriffe oberhalb des Grundwasserhöchstspiegels statt. Im Gewässerschutzbereich Au sind jedoch gewisse Eingriffe unter dem mittleren Grundwasserspiegel nötig, was während der Bau- wie auch der Betriebsphase berücksichtigt wird.

Flora, Fauna, Lebensräume

Das Bauprojekt betrifft weder nationale, kantonale noch kommunale Schutzzonen. Im nördlichen Abschnitt wird der Wildtierkorridor SZ 11 von überregionaler Bedeutung tangiert. Massnahmen zum Erhalt des Wildwechsels werden im Rahmen der nächsten Projektierungsphase und in Abstimmung mit den Projekten einer Autobahn- und SBB-Gleisquerung koordiniert.

Landwirtschaftsland

Durch den Bau des rund 1,1 Kilometer langen Tunnels reduziert sich der Bedarf an Landwirtschaftsland gegenüber der offenen Linienführung um ca. 60 % auf ca. 15 000 m2. Der Kanton wird mit den betroffenen Grundeigentümern nach Vorliegen des Vorprojektes in Kontakt treten. Die definitiven Entschädigungsleistungen werden im Landerwerbsverfahren geregelt, welches nach der Projektgenehmigung eingeleitet wird. Ob anstelle einer finanziellen Abgeltung auch Realersatz angeboten werden kann, hängt von dessen aktuellen Verfügbarkeit ab, da der Kanton über keine Landreserven verfügt.

Terminplan

Projekthistorie

2007

Das kantonale Tiefbauamt gibt für den Zubringer Wangen Ost eine Zweckmässigkeitsbeurteilung in Auftrag. Es werden verschiedene Varianten untersucht und eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt.

2008

Der Autobahnanschluss Wangen Ost sowie der Zubringer werden als Zwischenergebnis in den kantonalen Richtplan aufgenommen und vom Bund genehmigt.

2014 –2017

Weil das Vorhaben im Bezirk March auf unterschiedliche Resonanz stösst, lanciert das Baudepartement ein Mitwirkungsverfahren. Mit dem Begleitgremium, das aus Grundeigentümern, politischen Parteien, Verbänden und Interessensgruppen besteht, werden Ausgangslage, Stossrichtung, Raum-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie bestehende Anschlussvarianten und Alternativen diskutiert. Als Resultat werden zwei Varianten als Bestvarianten zur Weiterbearbeitung empfohlen – davon eine Variante Tief mit Tunnel und eine Variante Hoch ohne Tunnel.

2018 – 2020

Auf Grundlage der Bestvarianten aus dem Mitwirkungsverfahren werden vertiefte Abklärungen getroffen. Diese betreffen unter anderem die Querung der SBB-Linie sowie verschiedene Umweltaspekte in Zusammenhang mit der Grundwasserschutzzone Breitfeld, die sich im Projektperimeter befindet. Ebenso werden verschiedene Untervarianten auf ihre Machbarkeit untersucht. Im Dialog mit den politischen Gemeinden kommt jedoch keine Einigung über die Kostenbeteiligung an der von ihnen favorisierten Tunnellösung zustande.

2021

Um für die anstehenden Grossprojekte im Strassenbau die Realisierungschancen zu verbessern, beschliesst der Regierungsrat des Kantons Schwyz eine Vorwärtsstrategie. Für das Projekt Zubringer Wangen Ost bedeutet dies, dass eine Tunnelvariante weiterverfolgt wird und dies ohne Kostenbeteiligung der profitierenden Gemeinden.

2022

Das kantonale Tiefbauamt gibt für den Zubringer Wangen Ost ein Vorprojekt in Auftrag und kann dieses im Frühling 2026 abschliessen
2026

Auf der Grundlage des Vorprojektes sind die Linienführung und die groben Kosten (+/- 20 %) des Autobahnzubringers bekannt. Da es bis zum Baustart aber noch einige Zeit dauert, kann sich die Kostensituation wesentlich ändern. Zudem hat der Kanton weitere Grossprojekte in der Planung (zum Beispiel Zubringer Freienbach, Anschluss Arth), welche auch finanziert werden müssen, ohne die Spezialfinanzierung Strassenbau übermässig zu belasten. Aus diesem Grund wird beim Kantonsrat im Herbst 2026 nur ein Planungskredit für die nächsten Planungsphasen beantragt.

Nutzungsplanung

Anschluss Steinerstrasse, Schwyz

Grosskreisel Siebnen

Hauptstrasse H8

Südumfahrung Küssnacht, Abschnitt 1

Verbindung Zuger-/Artherstrasse, Küssnacht

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