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Kantonsstrassen

Strassenbauprogramm

Das kantonale Strassenbauprogramm wird alle zwei Jahre aktualisiert und legt die Strassenbauprojekte für eine Periode von 15 Jahren fest. Es fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates und wird dem Kantonsrat periodisch zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Strassenbauprogramm ist ein Planungsmittel des Regierungsrates.

  • Weitere Informationen zu den Nationalstrassen im Kanton Schwyz finden Sie beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)
  • Auskünfte zu Bezirks- und Gemeindestrassen erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Behörden.

Grossprojekte > 100 Mio. Franken

A4 Neue Axenstrasse

Die Axenstrasse ist eine Lebensader für die Zentralschweiz und ein wichtiger internationaler Verkehrsträger. Mit dem Bau des Sisikoner Tunnels und des Morschacher Tunnels erhält sie eine neue Linienführung für eine sichere Verfügbarkeit.

Halbanschluss Arth

Der Strassenverkehr aus der Region des oberen Zugersees zu und von den grossen Agglomerationscentren ist in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinde Arth möchten daher den Zugang zur Autobahn verbessern. Deshalb wurde der Ausbau des heutigen Viertelanschlusses zu einem Halbanschluss in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

Für eine neue Auffahrtsrampe zur A4 wurden entlang der Rigilehne in Arth mehrere Varianten geprüft. Untersucht wurden unter anderem die verkehrliche Wirkung, die Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild sowie die wirtschaftlichen Aspekte. Die Variante im Bereich der bestehenden Autobahnabfahrt im Gebiet Süesswinkel hat sich als Bestvariante herausgestellt und wird nun weiterverfolgt.

Die Zufahrt zur Autobahn erfolgt ab der Luzernerstrasse. Dazu muss seeseitig eine neue Rampe gebaut und das bestehende Viadukt in Fahrtrichtung Küssnacht verbreitert und angepasst werden. Die vorliegende Lösung sieht zwar einen geringen Landverbrauch aber auch aufwendige Kunstbauten vor. Gemäss ersten Berechnungen ist mit geschätzten Kosten von rund 30 Mio. Franken zu rechnen.

Das Baudepartement des Kantons Schwyz hat die erste Planungsstufe abgeschlossen. Als Eigentümer der Autobahn A4 wird nun das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die weiteren Planungsschritte in Angriff nehmen und ein Generelles Projekt ausarbeiten. Sobald dieses vorliegt haben sich das ASTRA und der Kanton über den Kostenteiler zu einigen und die Finanzierung sicher zu stellen. Erst wenn das vorliegt, wird das Generelle Projekt dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet, mit dem Vorschlag zur Realisierung.

Zubringer Freienbach

Projektübersicht

Das kantonale Tiefbauamt plant in der Gemeinde Freienbach einen neuen Zubringer von der Wilen-/ Wolleraustrasse zum Autobahnanschluss Schindellegi. Der Zubringer weist eine Länge von ca. 1.2 Kilometern aus, wovon der grösste Teil unterirdisch geführt wird. Der geplante Tunnel hat eine Länge von ca. 940 Meter und wird grösstenteils in einer offenen Baugrube realisiert (sogenannter Tagbautunnel). Er unterquert den Wald Eichholz sowie Wiesland im Gebiet Waldegg-Schwäbegg. Zum Kantonsstrassenprojekt «Zubringer Freienbach» (vormals Zubringer Halten) gehören auch Massnahmen auf den Anschlussstrecken, sprich auf den angrenzenden Kantons- und Gemeindestrassen.

Gemäss Kostenschätzung auf Stufe Machbarkeitsstudie ist für das Gesamtprojekt mit Planungs- und Realisierungskosten in der Höhe von rund 140 Mio. Franken (±30 Prozent, Preisbasis 2016) zu rechnen.

Tunnel statt offene Linienführung

Ursprünglich war vorgesehen, den Autobahnzubringer als Strasse mit offener Linienführung zu realisieren. 2016 wurde dafür ein Vorprojekt erstellt (Vorprojekt Zubringer Halten). Da Beschwerden gegen die kantonale Nutzungsplanung Halten eingegangen waren und auf Gemeindeebene mittels Pluralinitiative eine Tunnellösung gefordert wurde, war der weitere Projektverlauf über mehrere Jahre ungewiss.
Angesichts der grossen und übergeordneten Bedeutung des Projekts für den Kanton Schwyz und die Region Ausserschwyz sowie zur Erhöhung der Realisierungschancen hat der Regierungsrat 2022 beschlossen, auf Basis der bisherigen Planung eine landschaftsschonende Tunnellösung als 100%-iges Kantonsstrassenprojekt weiterzuverfolgen («Kantonsvariante tief»). Die Linienführung und Anschlussknoten entsprechen weitgehend der bisherigen Planung, wodurch ein grosser Teil der bisherigen Vorarbeiten übernommen werden kann.

Massnahmen auf Anschlussstrecken

Im Vorprojekt, welches 2023 bis 2024 erarbeitet wird, wird auf Basis der aktuellen Kenntnisse und Verkehrsmodelle geprüft, welche Ausbau- bzw. flankierenden Massnahmen auf den Anschlussstrecken notwendig sind, um die angepeilte Verkehrsumlagerung auf den Autobahnzubringer zu ermöglichen bzw. zu erreichen.

Dabei wird auf der Wilen-/Wolleraustrasse, die der Kanton bei Projektrealisierung von der Gemeinde Freienbach übernimmt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden besonders berücksichtigt.

Für die Leutschenstrasse und die Schindellegistrasse werden Umfang und Realisierungszeitpunkt von flankierenden Massnahmen geprüft. Dies geschieht unter Einbezug der Gemeinde Freienbach.

Ausbau Autobahnanschluss Schindellegi

Der geplante Zubringer Freienbach ist eine wichtige Voraussetzung, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) den Autobahnanschluss Schindellegi vom Halb- zum Vollanschluss ausbauen wird. Durch diesen Ausbau ist die Auffahrt auf die Autobahn bzw. Abfahrt von der Autobahn künftig nicht mehr nur in Richtung Chur, sondern auch in Richtung Zürich möglich.

Projektziele

Der Bau eines leistungsfähigen Autobahnzubringers durch den Kanton Schwyz und der gleichzeitige Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi durch das ASTRA verbessern den Verkehrsfluss auf dem lokalen Strassennetz und entlasten auch die benachbarten Autobahnanschlüsse Wollerau und Pfäffikon. Kapazitätsengpässe werden beseitigt. Das Siedlungsgebiet von Freienbach und Wilen sowie das Industriegebiet Schwerzi erhalten eine direkte Anbindung an die Autobahn A3. Der Verkehr wird auf dem schnellsten Weg auf die Autobahn geführt, was das lokale Strassennetz und insbesondere die Ortsteile Pfäffikon und Wilen wie auch die benachbarte Gemeinde Wollerau entlastet.

Terminplan

Der Grobterminplan sieht die Erarbeitung des Vorprojekts von 2023 bis Mitte 2024 vor. Dann entscheidet der Kantonsrat über die Ausgaben für das Gesamtprojekt (Projektierungs- und Baukredit). Vorbehältlich eines positiven Kreditbeschlusses wird das Bauprojekt zwischen 2025 und 2027 geplant. Abhängig vom Verlauf des anschliessenden Bewilligungsverfahrens ist mit einer Realisierung des Projekts frühestens ab 2030 zu rechnen. Die Bauzeit beträgt ca. fünf Jahre.

Die Planung des Autobahnanschlusses Schindellegi durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erfolgt abgestimmt auf das kantonale Projekt.

Projekthistorie

2004

Aufnahme eines gemeindeübergreifenden Massnahmenpakets in den kantonalen Richtplan, u. a. Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi mit einem Zubringer nach Wilen

2008

Bund genehmigt die Anpassung des kantonalen Richtplans für die Region Höfe

2011/13

Öffentlicher Mitwirkungsprozess zur Linienführung und Ausarbeitung des Zubringers Halten

2013

Überprüfung der Varianten aus dem Mitwirkungsprozess

2014

Detaillierter Vergleich der Varianten «Eichholz» mit offener Linienführung und Variante «Tunnel kurz»

2016

Vorprojekt für die Bestvariante «Eichholz»

2017

Öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans

2018

Baudepartement erlässt kantonalen Nutzungsplan und weist dagegen erhobene Einsprachen ab

Regierungsrat und Verwaltungsgericht weisen die Beschwerden ab

Pluralinitiative in der Gemeinde Freienbach für eine Tunnelvariante zum Autobahnanschluss Schindellegi

2021

Bundesgericht heisst Beschwerden gut und hebt Nutzungsplan auf

Regierungsrat beschliesst neue Vorwärtsstrategie für fünf kantonale Strassengrossprojekte; neben der oberirdischen Linienführung werden neu auch Tunnelvarianten ergebnisoffen geprüft

2021/22

Vertiefte Abklärung von zwei unterirdischen Varianten für einen Zubringer ins Schwerziquartier inkl. Gegenüberstellung einer Tagbautunnelvariante, welcher der offenen Linienführung gemäss VP2016 folgt.

2022

Regierungsratsbeschluss für einen neuen unterirdischen Zubringer (Tagbautunnel) zw. Autobahnanschluss und Wilen-/Wolleraustrasse

Ersuchen an das ASTRA, die Planungsarbeiten für den Vollanschluss Schindellegi wieder aufzunehmen

Rückzug Pluralinitiative für Tunnelvariante

2023

Start Vorprojekt «Zubringer Freienbach»

Galerie

27.02.2022: Baugrunduntersuchungen

Das Bild zeigt Baugrunduntersuchungen beim Strassenbauprojekt Zubringer Freienbach

Das Bild zeigt Baugrunduntersuchungen beim Strassenbauprojekt Zubringer Freienbach

Medienmitteilungen

Stand Vorprojekt

Umfahrung Rothenthurm

Projekthintergrund

Die schweizerische Hauptstrasse H8 ist die wichtigste Verbindung zwischen dem inneren und äusseren Kantonsteil. Sie durchquert das Dorf Rothenthurm und weist im 2024 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von rund 11'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die Verkehrszahlen werden infolge des Bevölkerungswachtums wie in den letzten Jahren weiterhin zunehmen. Die Bevölkerung leidet unter dem Verkehr im Siedlungsgebiet massiv, weshalb in den vergangenen Jahren immer wieder Stimmen laut wurden, wonach Rothenthurm eine Umfahrungsstrasse brauche.

Erste Studien für eine Umfahrung wurden bereits in den 1990er Jahren gemacht. Im 2002 wurden im Auftrag des Tiefbauamts in einer Machbarkeitsstudie drei Varianten untersucht, welche im 2008 in einem Variantenvergleich dem Referenzfall «IST-Zustand» gegenübergestellt wurden. Daraus ging die Variante Ost als «Bestvariante» hervor (grün dargestellt in untenstehender Grafik).

In der Machbarkeitsstudie 2002 untersuchte Varianten West, Mitte, Ost (Grafik TBA SZ) 

Weitere Planungsarbeiten wurden jedoch gestoppt, da die Gemeinde Rothenthurm eine Finanzierung nicht in Aussicht stellen konnte (Anmerkung: gemäss kant. Strassengesetz wird bei Entlastungsstrassen eine Kostenbeteiligung der interessierten Gemeinden und Bezirken verlangt). Das Projekt wurde jedoch trotzdem in den kantonalen Richtplan eingestellt mit dem Auftrag, die Raumsicherung sicherzustellen (V-2.3-09).

Bestvariante Ost gemäss Richtplaneintrag vom 24.04.2019 (Auszug aus WebGIS Kanton Schwyz)

Ab dem Jahre 2018 hat das Tiefbauamt die Planungsarbeiten für die Raumsicherung aufgenommen und die Projektkosten gemäss Machbarkeitsstudie überprüft. Die Grobkostenschätzung für die Bestvariante Ost beträgt gemäss Hochrechnung aus dem Jahr 2019 rund CHF 170 Mio. Franken (Genauigkeit ±30 %). Zudem wurde mit der Gemeinde abgesprochen, dass als nächster Schritt ein Planungskredit für die Ausarbeitung eines Vorprojekts zu verabschieden ist.

Die Gemeinde hat darauf im 2020 die Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» ins Leben gerufen, in welcher neben Gemeindevertretern auch Volksvertreter, Grundeigentümer sowie das lokale Gewerbe Einsitz nehmen. Zudem wurde das Umfahrungsprojekt an zwei öffentlichen Foren der Bevölkerung vorgestellt.

Nachdem auf Gemeindeebene der Planungskredit in der Volksabstimmung vom 12. März 2023 genehmigt wurde, wurden die Planungsarbeiten für das «Vorprojekt Umfahrung Rothenthurm» beim Tiefbauamt aufgenommen.

Projektabgrenzung

Da nach Eröffnung der Umfahrung die heutige Kantonsstrasse durch das Dorf abklassiert und der Gemeinde übergeben wird, wurde zwischen Tiefbauamt und Gemeinde unter dem Oberbegriff «H8 / Verkehrsentlastung Rothenthurm» folgende Projektabgrenzung definiert:

  • Umfahrung Rothenthurm (Kantonsstrassenprojekt; Auftraggeber: Kanton)
  • Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm» (Planung Ortsdurchfahrt; Auftraggeber Gemeinde Rothenthurm)
Projektabgrenzung (Grafik TBA SZ)  rot Korridor Kantonsstrassenprojekt  blau Korridor Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm»
Projektabgrenzung (Grafik TBA SZ) 
rot = Korridor Kantonsstrassenprojekt 
blau = Korridor Masterplan «Entwicklung Dorf Rothenthurm»

Entscheide auf Gemeindestufe werden jeweils vorgängig in der Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm» beraten.

Gegenstand Vorprojekt

Die Linienführung der Variante Ost (Bestvariante) umfährt das Dorf Rothenthurm und die Siedlung Erste Altmatt auf seiner Ostseite weitgehend als Tunnel. Vom Süden herkommend zweigt die Neubaustrecke nach dem Weiler Biberegg nach Osten ab und quert die Wiese in offener Linienführung, bevor sie am Hangfuss in einen Tunnel mündet. Im Norden nördlich der Ersten Altmatt tritt die Strasse wieder zu Tage und schliesst an die Stammstrecke an. Die Gesamtlänge der Neubaustrecke beträgt rund 2.7 km, wovon rund 2/3 unterirdisch verlaufen, wobei die genaue Linienführung sowie die Lage der beiden Tunnelportale noch offen sind.

Im Rahmen des Vorprojekts wurde als erstes auf Basis des Richtplaneintrags ein Korridor für mögliche Varianten der horizontalen wie auch vertikalen Linienführung definiert. Da die geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund noch zu wenig bekannt sind, wurden im Sommer 2024 in den kritischen Bereichen insgesamt 11 Sondierbohrungen durchgeführt.

Varianten für Linienführung Umfahrung inkl. Sondierstandorte (Entwurf, Stand Mai 2024)

Auf Basis eines detaillierten Variantenvergleichs werden anschliessend im 2025 die Bestvariante ausgearbeitet und die Kosten ermittelt. Mit dem Vorprojekt sind neben den Gesamtkosten auch Massnahmen aufzuzeigen, welche für ein bewilligungsfähiges Gesamtprojekt notwendig sind. Dazu gehören auch vertiefte Umweltabklärungen (Voruntersuchung UVP).

Das Vorprojekt ist Grundlage für Festlegung des Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinde sowie des Kreditbewilligungsverfahrens. Aufgrund der Projektgrösse und Unsicherheiten wird die Erarbeitung des Bau-/Auflageprojekts inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Raumausscheidung erst nach der Kreditbewilligung durch die massgebenden Kostenträger gestartet.

Terminplan

Der Grobterminplan sieht wie folgt aus: 

  • Erarbeitung Vorprojekt: 2024-2025 
  • Klärung Kostenteiler, Kreditbewilligungsverfahren: 2026-2027 

nachfolgende Phasen nur bei Kreditbewilligung:

  • Erarbeitung Bauprojekt: 2027-2029 
  • Projektauflage: ca. 2029 
  • Realisierung (Bauzeit ca. 6-7 Jahre): frühestens ab 2033

Projekthistorie

2002 Machbarkeitsstudie Umfahrung Rothenthurm
2008 Variantenvergleich
2016 Aufnahme in kantonalen Richtplan (RRB Nr. 209/2016)
2018 Start Land- und Korridorsicherung für kantonale Nutzungsplanung
2019 Definition Kostenteiler Vorprojekt, Aktualisierung Kostenschätzung Machbarkeitsstudie
2021 Beschluss «Vorwärtsstrategie Grossprojekte» (RRB Nr. 613/2021)
2020-2022 Planungsprozess auf Gemeindestufe (Einberufung Sonderkommission «Verkehrsentlastung Rothenthurm», öffentliche Foren
2023 Genehmigung Planungskredit Gemeinde an Volksabstimmung vom 12.03.2023, Projektstart TBA SZ inkl. Ausgabenbewilligung Kanton
2024 Planungsstart Vorprojekt, Durchführung von Sondierbohrungen

Galerie

Fotos Sondierbohrungen Sommer 2024

Medienmitteilungen

Nutzungsplanung

Anschluss Steinerstrasse, Schwyz

Grosskreisel Siebnen

Hauptstrasse H8

Südumfahrung Küssnacht, Abschnitt 1

Verbindung Zuger-/Artherstrasse, Küssnacht

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