Navigieren im Kanton Schwyz

Fischerei

Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe und Boote in Zentralschweizer Seen

Seit dem 1. August 2024 gilt im Kanton Schwyz eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) für immatrikulierte Schiffe bei jedem Gewässerwechsel. Dies, um der Verschleppung invasiver Neobioten entgegenzuwirken. Auch immatrikulierte Boote, welche das Gewässer nicht wechseln, müssen einmalig registriert werden! Im Lauerzersee und Wägitalersee dürfen seit dem 1. Juni 2025 ausserdem nur noch immatrikulierte Schiffe mit Stationierungsort des jeweiligen Sees einwassern.

Alle Informationen zur SMRP und wie Sie als Gewässernutzer mithelfen können, erhalten Sie auf der Website der Umwelt Zentralschweiz .

Vorübergehendes Fischereiverbot in der Sihl

Rot eingezeichnet die Strecke des Fischereiverbots

Am Sonntag, dem 13. April 2025, kam es in der Sihl zwischen der Staumauer in den Schlagen und Burg zu einem unerwarteten Fischsterben. Die durchgeführten Untersuchungen deuten darauf hin, dass eine giftige Substanz ursächlich war. Zwar handelte es sich um ein lokales und spontanes Ereignis, doch die genaue Ursache konnte bislang nicht abschliessend geklärt werden.

Infolge der Vergiftung verendete ein grosser Teil des Fischbestands. Um die noch verbleibenden Fische zu schützen und weitere Störungen des empfindlichen Ökosystems zu vermeiden, bleibt das Fischereiverbot auf verkürzter Strecke zwischen Egg und der Staumauer in den Schlagen für die Saison 2026 bestehen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf die Natur.

Die zahlreichen Gewässer weisen einen guten Fischbestand auf. Angaben über die Verbreitung der Fischarten des Kantons Schwyz finden Sie im Fischatlas.

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