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Kinder- und Jugendförderung

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. So sieht es die Bundesverfassung und das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) vor. Der Kanton Schwyz setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Selbständigkeit, Eigenverantwortung und in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden. Hierfür führt er eine Koordinationsstelle für Kinder-, Jugend- & Familienfragen, um Gemeinden, wie auch Fachstellen bei Bedarf zu unterstützen und den fachlichen Austausch untereinander zu fördern. Im Gesetz für soziale Einrichtungen (SEG) wird die Jugendförderung als Aufgabe der Gemeinden definiert. Sie ist einerseits für die Bereitstellung der Jugendarbeit und -beratung zuständig, kann andererseits aber auch Initiativen Dritter mit finanziellen oder sachlichen Mitteln unterstützen.

Kinder- und Jugendförderung

Ziel der Kinder- und Jugendförderung ist es, Kinder und Jugendliche hinsichtlich ihrer Entwicklung und Autonomie sowie ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration zu fördern. Hierzu braucht es günstige Rahmenbedingungen, innerhalb derer sie sich entfalten können. Als Beispiele der Kinder- und Jugendförderung sind Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Jugendtreffs), Jugendverbände wie Jungwacht, Blauring oder Pfadi sowie eine Vielzahl von Sport- und Musikvereinen zu nennen.

Kantonale Koordinationsstelle für Kinder-, Jugend- & Familienfragen

Die Aufgaben der Koordinationsstelle umfassen unter anderem Projekt-, Vernetzungs-, Koordinations- sowie Öffentlichkeitsarbeiten. Sie berät den Regierungsrat und die Gemeinden in spezifischen Fragen der Kinder- und Jugendförderung und bietet auf Wunsch bei gemeindeübergreifenden Jugendprojekten fachliche Unterstützung an. Weiter übernimmt die Koordinationsstelle die Rolle als Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen im Kanton und vertritt den Kanton Schwyz in diesen Fragen gegenüber Bundesstellen und an der Konferenz Kinder- & Jugendpolitik (KKJP) sowie der eidgenössischen Konferenz für Familienfragen (EKFF).

Dokumente

Links

Rechtliche Grundlagen

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