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Entsendegesetz und Schwarzarbeit

Entsendegesetz und die flankierenden Massnahmen

Um Erwerbstätige vor Sozial- und Lohndumping durch Arbeitskräfte aus dem Ausland zu schützen, traten am 1. Juni 2004 die so genannten flankierenden Massnahmen in Kraft. Für deren Umsetzung setzt der Kanton Schwyz eine Tripartite Kommission ein. Zudem wurde durch die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden und Schwyz eine gemeinsame Vollzugsstelle in Altdorf eingerichtet. Die Tripartite Kommission mit ihrer Vollzugsstelle ist auch zuständiges Kontrollorgan gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit.

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