Navigieren im Kanton Schwyz

Ausbildungsförderung im Bereich der Pflege

Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Schwyz

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Erlass eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Damit soll im Kanton Schwyz die erste Etappe der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt werden.

Im Kanton Schwyz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer entsprechend dem Bundesgesetz auf acht Jahre beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt werden. Dadurch können sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Ausbildungsoffensive in einem Gesetz mit zugehöriger Vollzugsverordnung geregelt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage für den Erlass eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit Bericht zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Inkraftsetzung soll möglichst per 1. Oktober 2024 erfolgen.

Nach Annahme der «Pflegeinitiative» durch das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz wird ein Kernelement der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt. Dabei werden den Kantonen die folgenden Aufgaben zugewiesen:

  • Etablierung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen;
  • Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der praktischen Ausbildung im Bereich der Pflege HF / FH zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen;
  • Ausrichtung von Beiträgen an HF für Pflege zur Förderung einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege HF;
  • Ausrichtung von Beiträgen an Absolvierende der Ausbildung in Pflege HF / FH zur Förderung des Zugangs zu diesen Ausbildungen.

Der Kanton übernimmt während acht Jahren die Beiträge, wobei der Bund maximal die Hälfte der kantonalen Beiträge mit Bundesbeiträgen rückerstattet. Das Bundesgesetz sieht eine Unterstützung durch den Bund an die Kantone von höchstens 469 Mio. Franken für die Dauer von acht Jahren vor. Gemäss Schätzungen belaufen sich die Gesamtkosten für den Kanton Schwyz auf rund 17.4 Mio. Franken für Fördermittel und 1.9 Mio. Franken für die Durchführung. Aufgrund von Schätzungen kann der Kanton Schwyz theoretisch von Rückerstattungen des Bundes von ungefähr der Hälfte des Betrages der Fördermittel ausgehen. Da der Bund die Kriterien und die Modalitäten im Zusammenhang mit den Bundesbeiträgen noch nicht abschliessend festgelegt hat, handelt es sich momentan um Annahmen, die nach Vorliegen der bundesrechtlichen Bestimmungen nochmals überprüft werden müssen.

Das kantonale Einführungsgesetz sieht zudem vor, dass der Regierungsrat die Ausbildungsverpflichtung und -förderung auf weitere Ausbildungen im Pflegebereich wie z. B. Fachmann/-frau Gesundheit (FaGe), Assistenten Gesundheit und Soziales oder den Fachausweis für Langzeitpflege ausdehnen kann.

Staatskanzlei

Auskunft: Departement des Innern, Regierungsrat Damian Meier, 041 819 16 65 (erreichbar: Donnerstag, 14. März 2024, 10 bis 11 Uhr)

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken