Navigieren im Kanton Schwyz

Interessenbindungen für die Bezirks- und Gemeinderatswahlen sind einsehbar

Kommunale Erneuerungswahlen vom 14. April 2024

Personen, die sich bei den kommunalen Erneuerungswahlen vom 14. April 2024 für ein Amt bewerben, müssen gemäss Transparenzgesetz vom 6. Februar 2019 (TPG, SRSZ 140.700) ihre Interessenbindungen offenlegen. Die Offenlegungspflicht gilt für alle Mitglieder des Bezirksrates, des Gemeinderates, der Bezirksgerichte und die von den Bezirken gewählten Mitglieder des Kantonsgerichtes. Nicht offenlegungspflichtig sind die Bewerbungen als Landschreiber, Gemeindeschreiber und Vermittler sowie als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission.

Diese Interessenbindungen sind online einsehbar. Im gleichen Tool können auch die Partei- und die Kampagnenfinanzierung erfasst und angezeigt werden.

Staatskanzlei

Auskunft: Anton Waldvogel, Leiter Kanzlei, 041 819 26 10

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken